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RHEINLAND-PFALZ/2890: Anpassung des Landesmediengesetzes (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 44/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 2. Dezember 2013

Anpassung des Landesmediengesetzes



In erster Beratung wurde im Landtag das von allen drei Fraktionen gemeinsam eingereichte Gesetz zur Anpassung des Landesmediengesetzes diskutiert und an die Ausschüsse überwiesen. Es gibt keine strittigen Punkte in dem Entwurf.

Der Medienbereich ist "ständigen Wandlungen unterworfen", sagte Martin Haller (SPD). Das mache in regelmäßigen Abständen Anpassungen notwendig. Die Änderungen im Landesmediengesetz seien aufgrund technisch und rechtlich geänderter Rahmenbedingungen notwendig. Zudem träten im Rahmen des Drittsendeverfahrens bei der LMK gesetzliche Lücken auf. Im Wesentlichen gehe es um vier Änderungen. Eine davon betreffe die regionalisierte Werbung. Dazu solle ein Beschluss der Rundfunkkommission vom 12. Juni 2013 in das Gesetz eingebracht werden. Regionalisierte Werbung zu schalten sei in den Kabelnetzen in der Zwischenzeit technisch möglich. Dies fänden die privaten Sender sehr attraktiv, daher müssten entsprechende Regelungen und Rahmenbedingungen im Landesmediengesetz getroffen werden. In Rheinland-Pfalz werde regionalisierte Werbung ausschließlich im Rahmen des Regionalfensters möglich sein. Eine Änderung im Verfahren um die Drittsendezeit. Sollte es in Zukunft bei der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Hauptprogrammveranstalter und dem Veranstalter des Regionalfensters keine Einigung über die Finanzierung geben, könne die LMK einen Leistungsbescheid erlassen, erläuterte der Abgeordnete.

Gerade der Rundfunkstaatsvertrag auf Bundesebene stelle wieder neue Herausforderungen an die Ländergesetze, sagte Marlies Kohnle-Gros (CDU). Auch auf technische Weiterentwicklungen müsste hin und wieder reagiert werden. Neue Dinge seien aufzunehmen, aber auch die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz bis hin zu Gerichtsurteilen zwängen dazu, noch einmal nachzudenken, welche Regelungen im Landesgesetz aktuell nicht zur Verfügung stünden. Es sei aber auch zu schauen, was in anderen Bundesländern passiere, "sonst kommt es zu Ungleichbehandlungen". Als Beispiel sei die Verlängerungsmöglichkeit beim Regionalfenster in Hessen zu nennen, mit dem Rheinland-Pfalz ein gemeinsames Regionalfenster habe, das in Mainz produziert werde. In Rheinland-Pfalz gebe es die Verlängerungsmöglichkeiten nicht, "wir wären gezwungen eine Neuausschreibung vorzunehmen". Es mache Sinn diese Regelungen anzupassen. Der Gesetzentwurf sollte daher zu einer weiteren intensiven Beratung an den Ausschuss überwiesen werden, "auch gemeinsam mit der Landesregierung".

Die Technik entwickle sich so schnell, dass Parlament und Gesetzgeber kaum noch nachkämen, sagte Dr. Bernhard Braun (Bündnis 90/Die Grünen). "Das ist ein grundsätzliches Problem. Es sollte intensiv beraten werden, wie die Parlamente in der Gesamtaufstellung Internet, Fernsehen und Hörfunk wieder die Lufthoheit gewinnen könnten, weil wir im Moment hinter der technischen Entwicklung hinterherhinken", bekannte Braun. Die Gesetze müssten der Realität folgen. "Insofern stehen wir in der Verantwortung, wieder dahin zu kommen, dass wir gestaltend tätig werden", glaubt Braun. Dies sei wohl nur mit grundsätzlichen Änderungen möglich. Beispielsweise sei die Regionalisierung der Werbung eine Sache, "die wir nachvollziehen müssen und die notwendig ist", damit die Gremien die entsprechenden Urteile fällen und die entsprechenden Lizenzen vergeben könnten. Er gehe davon aus, dass die Beratungen in den Ausschüssen sehr schnell abliefen.

Auch die Landesregierung begrüße den Gesetzentwurf, sagte Staatssekretärin Jacqueline Kraege (SPD). Die Änderungen seien "auch aus unserer Sicht zwingend notwendig". Sie seien durch Novellierungen des Telekommunikationsgesetzes, des Rundfunkstaatsvertrags und durch die Bedürfnisse der Praxis erforderlich, "um das Landesmediengesetz auch in Zukunft zeitgemäß anwenden zu können". Die Lizensierung der regionalen Programmveranstalter und die Finanzierung der Regionalfenster begrüße die Landesregierung ausdrücklich, dass in der Veränderung des Landesmediengesetzes die Regelung des Rundfunkstaatsvertrags nachvollzogen werden solle. "Diese Verlängerungsoption kann in Zukunft auch in Rheinland-Pfalz greifen." Der Leistungsbescheid werde ein neues Instrument, ähnlich wie das bayerische Landesmediengesetz es kenne. Dies solle es ermöglichen, einen Leistungsbescheid gegenüber dem Hauptprogrammveranstalter zu erlassen und damit eine Regelungslücke zu schließen. Bei der regionalisierten Werbung finde es die Landesregierung "hochvernünftig" zu sagen, dass nur Anbieter regionaler Inhalte in Regionalfenstern diese zusätzlich durch regionalisierte Werbung finanzieren dürften. "Regionalisierte Werbung darf es nicht losgelöst von regionalen Inhalten geben", betonte Kraege. Das Nachvollziehen der Änderung des TKG sei überwiegend technischer Natur.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 44/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2013