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RHEINLAND-PFALZ/3035: Urteil zum ZDF-Staatsvertrag - Konsequenzen für SWR-Gremien (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 11.04.2014

Urteil zum ZDF-Staatsvertrag: Konsequenzen für SWR-Gremien

Julia Klöckner / Peter Hauk: Keine Regierungsvertreter in den Verwaltungsrat



Nach der übereinstimmenden Meinung der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag und Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz Julia Klöckner und dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion Baden-Württemberg, Peter Hauk, besteht nach dem Karlsruher Urteil zur Gremienbesetzung im ZDF auch dringender Handlungsbedarf beim Verwaltungsrat des SWR.

Nach einem Meinungsaustausch der beiden Fraktionsvorsitzenden waren sich Klöckner und Hauk dahingehend einig, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der länderübergreifenden Anstalt verändert werden müsse. Auch nach dem neuen Staatsvertrag sei der Verwaltungsrat des SWR mit sieben Vertretern der Landtage und der Regierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besetzt. Dazu kämen die gewählten Vertreter aus dem Rundfunkrat. Insgesamt gehörten dem Verwaltungsrat 18 Mitglieder an. Dies sei angesichts der geforderten Drittelregelung so nicht haltbar, erklärten die Fraktionsvorsitzenden aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Nach Ansicht von Klöckner und Hauk sollten alle Regierungsvertreter beider Bundesländer komplett aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Derzeit hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz einen Vertreter und die Landesregierung Baden-Württemberg zwei Vertreter entsandt. Ändere man den § 20 des Staatsvertrages zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats des SWR, indem man den Satz "Zwei Mitglieder entsendet die Landesregierung von Baden-Württemberg, ein Mitglied die Landesregierung von Rheinland-Pfalz" ersatzlos streiche, gebe es keine Mitglieder der Exekutive mehr im Verwaltungsrat und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde Genüge getan und die Anzahl der Mitglieder von 18 auf 15 reduziert. Gleichzeitig bestünde die Möglichkeit, über die Entsendung der Mitglieder aus den jeweiligen Landtagen bei Bedarf ein Mitglied der Regierung zu bestellen, denn der Begriff "entsenden" bedeute nicht zwingend, dass es sich dabei um ein Mitglied des Landtages im Sinne eines gewählten Volksvertreter handeln müsse, so die Fraktionsvorsitzenden.

Klöckner und Hauk kündigten an, ihre entsprechenden Vorschläge in den zuständigen Gremien in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg diskutieren zu wollen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. April 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2014