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RHEINLAND-PFALZ/3063: Kritik von Rechnungshof und CDU am Klimaschutzgesetz ist unzutreffend (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 07.05.2014

Guth: Kritik von Rechnungshof und CDU am Klimaschutzgesetz ist unzutreffend



Zu den heutigen Äußerungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz und der CDU zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs zum Klimaschutzgesetz des Landes erklärt Jens Guth, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz:

"Mit dem Klimaschutzgesetz wird das Land einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz sowie zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten. Im Rahmen des Gesetzes werden verbindliche Ziele zur Minderung von Treibhausgasemissionen festgelegt und notwendige Umsetzungsinstrumente und Strategien geregelt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt sich das Land als Vorreiter das Ziel, die Gebäude und Einrichtungen des Landes bis 2050 klimaneutral zu organisieren. Von dieser Regelung sind die Kommunen überhaupt nicht betroffen. Ebenso ausgenommen sind explizit Einrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft bzw. beruflicher Angelegenheiten. Die Aussagen des Rechnungshofs und der CDU zur Betroffenheit von Kommunen sind deshalb unzutreffend. Genauso unzutreffend ist die Behauptung des Rechnungshofs, die Kosten des Gesetzes beliefen sich auf 250 Millionen Euro. Denn wir wollen eine klimaneutrale Landesverwaltung durch die Einsparung von Energie und durch die Nutzung Erneuerbarer Energien erreichen. Wo dies nicht ermöglicht werden kann, wird es Ausgleichsmaßnahmen geben, beispielsweise über den Emissionshandel. Der Rechnungshof sollte in der morgigen Anhörung die Gelegenheit nutzen, seine Kritik am Klimaschutzgesetz zu relativieren.

Im Rahmen dieser Anhörung wird auch über notwendige Änderungen des Gesetzentwurfs zu sprechen sein. Wie bereits bei der Einbringung des Gesetzes angekündigt, legt die SPD-Fraktion insbesondere Wert auf einen Parlamentsvorbehalt und eine adäquate Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies soll ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben werden. Eine konkrete Ausgestaltung werden wir in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf rechtzeitig einbringen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2014
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014