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RHEINLAND-PFALZ/3071: Überprüfung der Lärmemissionen von Windkraftanlagen wichtig (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 09.05.2014

Überprüfung der Lärmemissionen von Windkraftanlagen wichtig



Anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu "Verfahren bei Beschwerden über Lärmemissionen von Windkraftanlagen" durch die Landesregierung erklärt Dr. Bernhard Braun, Energiepolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

"Die Beantwortung der Kleinen Anfrage zeigt, dass die meisten Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz den gesetzlichen Anforderungen in Sachen Lärmschutz voll entsprechen. Natürlich kann es vorkommen, dass in Einzelfällen die Grenzwerte überschritten werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Betroffenen wissen, an wen sie sich wenden können. Bei der zuständigen Gewerbeaufsicht kann Beschwerde eingereicht werden. Im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte muss dann durch Betriebsbeschränkungen oder Nachbesserung Abhilfe geschaffen werden."

Braun weiter: "Die Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende in Rheinland-Pfalz. Dabei ist uns das Voranschreiten der Energiewende ebenso wichtig, wie der Schutz von Mensch und Umwelt. Wenn einzelne Anlagen zu laut sind und die Menschen vor Ort dadurch negativ beeinträchtigt werden, nehmen wir das sehr ernst. Denn das Thema Lärmschutz ist gerade für uns Grüne von besonderer Bedeutung. Auf die Einhaltung der nach Bundesrecht geltenden Grenzwerte ist unbedingt zu achten. Sollten hier Überschreitungen vorliegen, sind Veränderungen und Verbesserungen notwendig."


Hintergrund:

Windkraftanlagen werden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt. Dabei werden auch die Schallimmissionen berechnet. Bestimmend für die Mindestabstände zur Bebauung sind die berechneten Schallimmissionswerte. Für Allgemeine Wohngebiete gilt dabei von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nach TA Lärm der Grenzwert 40 db(A). Wenn dieser Grenzwert überschritten wird, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Schallimmission getroffen werden.


Die Kleine Anfrage "Verfahren bei Beschwerden über Lärmemissionen von Windkraftanlagen" samt Antwort der Landesregierung ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.gruene-fraktion-rlp.de/fileadmin/media/LTF/gruenefraktionrlp_de/energiewende/Anfragen/kA_WKA_Laerm.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Mai 2014
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2014