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RHEINLAND-PFALZ/3137: Gesetzesfolgenabschätzung zum geplanten Klimaschutzgesetz notwendig (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 02.07.2014

Klimaschutzgesetz

Martin Brandl: Gesetzesfolgenabschätzung zum geplanten
Klimaschutzgesetz notwendig



Zur heutigen Ankündigung der rot-grünen Regierungskoalition, ihren Entwurf eines Klimaschutzgesetzes nachbessern zu wollen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:

"Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Warnungen der Wirtschaftsvertreter aus der Anhörung zum Gesetzentwurf auch tatsächlich Eingang in den Gesetzentwurf finden. Das geplante Klimaschutzgesetz darf nicht der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes schaden. Genau diese Befürchtung ist von der Wirtschaft im Hinblick auf die Ausweisung von Gewerbeflächen oder die Ansiedelung von Gewerbebetrieben geäußert worden.

Es bleibt darüber hinaus bei unserer Forderung nach einer Gesetzesfolgenabschätzung mit einer belastbaren Kosten-Nutzen-Analyse. Ein unkalkulierbarer finanzpoltischer Blindflug ist nicht verantwortbar. Die rot-grünen Regierungsfraktionen müssen die diesbezüglichen Warnungen des Landesrechnungshofs ernst nehmen. Das ist auch die erste Nagelprobe, ob der von Rot-Grün geplante Wirtschaftlichkeitsbeauftragte nur ein Feigenblatt ist oder tatsächlich mit seinen Warnungen Wirkung entfalten kann."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juli 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014