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RHEINLAND-PFALZ/3292: "Privatsphäre ist und bleibt ein Grundrecht" (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 10. November 2014

"Privatsphäre ist und bleibt ein Grundrecht"

Mertes würdigt 40 Jahre Datenschutz in Rheinland-Pfalz



"Das Recht auf Privatsphäre ist ein Grundrecht, das sich aus den wichtigsten Artikeln des Grundgesetzes ableitet: aus der Idee der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts. Wer keine Privatsphäre hat, hat weniger Freiheit. Er muss befürchten, dass alles, was er sagt, publik wird und womöglich negative Konsequenzen hat." Anlässlich der Veranstaltung 40 Jahre Datenschutz würdigte Landtagspräsident Joachim Mertes im Plenarsaal des Landtags die Arbeit der Datenschützer in Rheinland-Pfalz, das vor 40 Jahren als eines der ersten Länder ein Datenschutzgesetz verabschiedet hatte.

Mertes ist der Überzeugung, wer die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Frage stellt, ziele auf mehr als die Freiheit des Einzelnen. Er gefährde auch unsere Gesellschaftsordnung. Die Demokratie aber brauche Bürgerinnen und Bürger, die mitmachen, sich einmischen und einbringen - und zwar so sehr wie der Mensch die Luft zum Atmen.

Für Mertes ist klar, wenn die Menschen sich mehr und mehr raushalten, weil sie fürchten müssen, dass kontrolliert wird, welche Internetseiten sie besuchen, mit wem sie chatten und welche Produkte sie kaufen - dann gerät die Demokratie in Gefahr! Es stehe nicht nur die Privatsphäre auf dem Spiel. Es gehe auch um die Informations-, Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Es gehe um die Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. November 2014
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2014