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RHEINLAND-PFALZ/3324: Klage der CDU offensichtlich wahltaktisch orientiert (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 26.11.2014

Klage der CDU offensichtlich wahltaktisch orientiert



Zur Ankündigung der CDU-Fraktion, ein Normenkontrollverfahren zu beantragen, äußert sich Nils Wiechmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion:

"Die CDU Fraktion befindet sich offensichtlich bereits im Wahlkampfmodus für die Landtagswahl 2016. Anders ist der Zeitpunkt ihrer angekündigten Klage gegen drei schon seit Jahren beschlossenen Landesgesetze nicht zu verstehen.

Die beanstandeten Gesetz sind bis zu 18 Jahre alt. Das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 wurde im Dezember 2013 verabschiedet und verkündet, das Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz im Juli 2012 und das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 1996. Die entscheidende Änderung der Etatisierung als Investitionsabgaben beim Pensionsfonds wurde mit dem Landeshaushaltsgesetz 2007/2008 verabschiedet.

Der Zeitpunkt der Klage ist in keinster Weise aufgrund aktueller Entwicklungen zu erklären."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. November 2014
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014