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RHEINLAND-PFALZ/3411: Vorratsdatenspeicherung (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 29.01.2015

Vorratsdatenspeicherung

Matthias Lammert: Rot/Grüne Dreyer-Regierung muss endlich ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung klären - Bundesratsinitiative nötig



"Was will die rot/grüne Dreyer-Regierung eigentlich bei der Vorratsdatenspeichung?", fragt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Lammert. "Herr Lewentz war erst dafür und will jetzt plötzlich abwarten, Frau Dreyer verweist auf den Bund und die Grünen sind mit unzutreffenden Argumenten dagegen. Rot/Grün muss jetzt endlich ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung klären und im Bundesrat aktiv werden", so Lammert.

"Es ist nicht sachgerecht, dass der Innenminister nun täglich mit vermeintlich neuen Vorschlägen zur Stärkung der Inneren Sicherheit an die Öffentlichkeit tritt, im Kern aber nicht handelt und folglich auch nichts bewegt. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist ein Musterbeispiel hierfür. Das ist reine Show-Politik ohne Substanz.

Wir sind seit langem für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung - in engen rechtlichen und zeitlichen Grenzen und in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Vorratsdatenspeicherung eben nicht die Inhalte von Telefonaten erfasst, sondern nur wer, wann und von wo aus mit wem Kontakt hatte. Gespeichert werden sollen also nur zeitlich befristet die Verbindungsdaten. Das hilft der Polizei, bei schweren Straftaten das Netz möglicher Mittäter zu erkennen. Damit kann die Aufklärung von Straftaten wesentlich verbessert und auch präventiv gewirkt werden.

Unzutreffend ist die Behauptung der Grünen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätten die Vorratsdatenspeicherung aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten. Verfassungswidrig war laut BVerfG lediglich die Ausgestaltung des bis zum Jahr 2010 geltenden Gesetzes. Die Richter haben darin bestimmte einschränkende Regelungen zur Speicherung und zum Datenabruf vermisst. Möglich ist aber eine Regelung, die sicherstellt, dass die Daten bei den Providern sicher gespeichert sind und nicht jahrelang gespeichert werden. Zudem muss geregelt sein, dass die Daten nur bei Verdacht auf schwere Straftaten und nur mit richterlicher Genehmigung abgerufen werden.

Und auch die Entscheidung des EuGH steht einer gesetzlichen Regelung nicht entgegen. Denn dieses Urteil bezog sich allein auf eine Richtlinie der EU, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden sollten, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Nur diese Verpflichtung wurde aufgehoben. Aber natürlich kann jeder EU-Staat freiwillig ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen.

Es gibt also keine Ausreden. Die Grünen sollten damit aufhören, die Menschen für dumm zu verkaufen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie selbst im Bundesrat aktiv wird und einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einbringt."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Januar 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2015


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