Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


RHEINLAND-PFALZ/3458: Neues Landeswassergesetz erschwert Fracking (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 25.02.2015

Hürter: Neues Landeswassergesetz erschwert Fracking


"Mit dem geplanten Landeswassergesetz wird es in Rheinland-Pfalz schwerer, Tiefenbohrungen wie Fracking durchzuführen", erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter. "Zu Recht wären dann künftig für Tiefenbohrungen, auch im Rahmen von Geothermie, wasserrechtliche Erlaubnisverfahren vorgeschrieben. Grundsätzlich verboten ist Fracking zudem in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen."

Hürter nennt das geplante Gesetz einen wichtigen Schritt, um eine gute Verfügbarkeit von Wasser und eine hohe Wasserqualität sicherzustellen. Geplant sei etwa, dass Wasserbehörden künftig Gewässerrandstreifen festsetzen, wenn Schadstoffe die Ursache für einen nicht guten Gewässerzustand sind. Die Randstreifen hätten zur Folge, dass Landwirten dort der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln untersagt werde. Allerdings sieht das Gesetz einen Vorrang von Kooperation vor den angesprochenen Verboten vor. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in anderen Bundesländern.


Zum Hintergrund:

2010 ist ein neues Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz wurde seitdem nur punktuell geändert. Mit dem neuen Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Plenum in Erster Lesung behandelt wird, wird eine umfassende Angleichung vorgenommen. An verschiedenen Stellen wurde der bundesgesetzliche Rahmen weitgehend ausgeschöpft.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Februar 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang