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RHEINLAND-PFALZ/3939: SPD-Fraktion setzt sich für gute Arbeit und starke Wirtschaft ein (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 24.02.2016

Gesetze werden verabschiedet - SPD-Fraktion setzt sich für gute Arbeit und starke Wirtschaft ein


Am heutigen Mittwochnachmittag sollen im Landtag Novellen des Landestariftreuegesetzes und des Mittelstandsförderungsgesetzes verabschiedet werden. "Die Gesetze bilden zwei Seiten einer Medaille", erklären der wirtschaftspolitische Sprecher Jens Guth und die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Tanja Machalet. "Beide Gesetze haben zum Ziel, dass in Rheinland-Pfalz gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer vorherrschen und die Unternehmen gute Rahmenbedingungen vorfinden. Mit den Novellen wird Rheinland-Pfalz weitere Schritte auf diesem Weg vorankommen."

"Der Mittelstand in Rheinland-Pfalz hat eine große Bedeutung, seit 1978 gibt es daher ein eigenes Mittelstandsförderungsgesetz", erklärt Guth. "Dieses Gesetz wurde 2011 komplett neu gefasst und wird nun weiterentwickelt. Unnötige bürokratische Belastungen vor allem für kleine und mittlere Betriebe sollen künftig vermieden werden. Es wird eine verpflichtende Kostenschätzung beim Erlass neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften geben. Darüber hinaus sollen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit in der Regel weniger als zwanzig Beschäftigten sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten drei Jahren nach Unternehmensgründung von bürokratischen Belastungen freigestellt werden. Auch wird durch das Gesetz festgelegt, dass die Landesregierung in jeder Wahlperiode ein Handlungsprogramm Mittelstand zu beschließen hat. Die Bedeutung des Mittelstands zeigt sich allein an folgenden Fakten: Rund 99,7 Prozent der Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind dem Mittelstand zuzurechnen. Sie stellen rund 70,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und sorgen für Arbeits- und Ausbildungsplätze, für wirtschaftliche Stabilität und eine vielfältige Branchenstruktur."

Machalet sagt: "Mit der Novellierung des Landestariftreuegesetzes wird negativen Erfahrungen bei Betreiberwechseln im Schienen- und Öffentlichen Personennahverkehr begegnet. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bei Personalüberleitungen künftig besser geschützt. Der Arbeitnehmerschutz wird gestärkt und so langfristig die Mobilität durch qualifiziertes und leistungsgerecht entlohntes Personal gesichert. Das novellierte Gesetz orientiert sich dabei an den Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und gehört zu den fortschrittlichsten Tariftreuegesetzen in Deutschland. Unverständlich ist es, dass die CDU-Fraktion das Gesetz abschaffen möchte. Die SPD-geführte Koalition wird dafür sorgen, dass das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt von derzeit 8,90 Euro nicht auf die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro abgesenkt wird. Die SPD-Fraktion steht klar an der Seite der Gewerkschaften."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2016
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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