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RHEINLAND-PFALZ/4659: Studienplatzvergabe im Medizinstudium grundlegend ändern (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 19.12.2017

Studienplatzvergabe im Medizinstudium grundlegend ändern


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die teilweise Verfassungswidrigkeit der Studienplatzvergabe im Medizinstudium erklärt Katharina Binz, hochschulpolitische und gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

"Das Grundgesetz garantiert die freie Berufswahl. Dieses Ziel wird nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von den aktuellen Regelungen zur Vergabe der medizinischen Studienplätze nicht erreicht. Es ist erfreulich, dass das Gericht insbesondere die weit überwiegende Vergabe aufgrund der Abiturnote kritisiert und stattdessen stärker die Berücksichtigung weiterer Eignungskriterien fordert. Wir unterstützen auch das Ansinnen, dabei eine medizinische Berufsausbildung stärker zu gewichten. Wir brauchen gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte im Land. Wir müssen in dem Zusammenhang auch diskutieren, ob dafür nicht insgesamt die Anzahl der Studienplätze bundesweit erhöht werden muss."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Dezember 2017
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

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