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RHEINLAND-PFALZ/5209: Landtag berät Änderungen am Landeswahlgesetz (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 21.08.2019

Landtag berät Änderungen am Landeswahlgesetz

Künftig 52 Wahlkreise in Rheinland-Pfalz


Der Landtag hat heute in erster Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes beraten. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller:

"Aufgrund der demografischen Entwicklung in manchen Regionen von Rheinland-Pfalz ist eine Novellierung des Landeswahlgesetzes unumgänglich. Es muss sichergestellt bleiben, dass jede Wählerstimme weitestgehend den gleichen Wert hat. In einem Wahlkreis müssen daher in etwa gleich viele Wählerinnen und Wähler registriert sein. Die nun vorgelegten Änderungen sollen dies sicherstellen: Sie sind in sich stimmig und objektiv sinnvoll. Sie schaffen die Voraussetzung, dass auch die nächste Landtagswahl fair, gerecht und ordnungsgemäß ablaufen kann."

Haller sagt weiter: "Dem Gesetzesvorschlag zufolge soll Rheinland-Pfalz künftig in 52 Wahlkreise gegliedert sein und damit einen mehr umfassen als bisher. Dem Landtag sollen aber weiterhin 101 Parlamentarier angehören; 49 Männer und Frauen sollen also über die Parteilisten in das Parlament einziehen. In Mainz und Umgebung sollen aufgrund des Zuzugs vieler Menschen künftig vier Wahlkreise existieren - einer mehr als bisher. Die Stadt Landau, die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sollen vier statt derzeit drei Wahlkreise bilden. Die Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie der Landkreis Südwestpfalz sollen dem Vorschlag zufolge zwei Wahlkreise formieren; aufgrund des Rückgangs der Bevölkerung würde dort ein Wahlkreis wegfallen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. August 2019
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2019

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