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RHEINLAND-PFALZ/5299: Aufwerten statt neupflanzen für Naturschutz und Artenvielfalt (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 28.11.2019

Aufwerten statt neupflanzen für Naturschutz und Artenvielfalt


Zur heutigen Anhörung im Umweltausschuss bezüglich einer Änderung des Landesnaturschutzgesetzes erklärt der umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Andreas Hartenfels:

"Die heutige Anhörung im Umweltausschuss hat deutlich gezeigt, dass eine Änderung der bestehenden Gesetzesgrundlage nicht notwendig ist. Darüber hinaus haben wir in Rheinland-Pfalz, in dem es bereits 42 Prozent Waldfläche gibt, keinen Bedarf für Neuanpflanzungen. Unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt profitiert nicht vorrangig von neu gepflanzten Bäumen, sondern benötigt naturnahe Mischwälder. Aufwertungsmaßnahmen bestehender Waldgebiete sind daher ökologisch, aber auch ökonomisch sinnvoll und müssen weiterhin fest im Landesnaturschutzgesetz verankert sein.

Aus ökologischer Sicht sind alte Baumbestände besonders wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt. Sie bieten wertvolle Lebensräume für Spechte und Fledermäuse, aber auch für zahlreiche Insekten. Gerade diese Bestände können durch Aufwertungsmaßnahmen entwickelt und gepflegt werden. Seit dem Jahr 2015 wird deshalb in Rheinland-Pfalz insbesondere in Gebieten aufgeforstet, in denen der Waldanteil unter 35 Prozent liegt, zum Beispiel in Rheinhessen. In waldreichen Gebieten dagegen werden verstärkt vorhandene Waldflächen ökologisch aufgewertet, um die Artenvielfalt zu fördern und seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen."


Hintergrund:

Aufwertungsmaßnahmen, Ersatzzahlungen oder Wiederaufforstungen sind im Zuge des Ausgleichs zu Eingriffen in den natürlichen Haushalt umzusetzen, wie zum Beispiel das Roden von Waldflächen für den Bau einer Straße. Bis zum Jahr 2015 mussten Waldflächen sowohl nach dem Landeswaldgesetz als auch nach dem Landesnaturschutzgesetz jeweils 1:1 aufgeforstet werden. Dies hat in manchen Fällen zu einem Doppelausgleich geführt. Durch die Änderung im Landesnaturschutzgesetz kann nun statt einer 1:1-Aufforstung auch eine Aufwertungsmaßnahme durchgeführt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. November 2019
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2019

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