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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1878: Justizvollzugsanstalten bleiben zunächst erhalten (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 07 - September 2012

JVA bleiben zunächst erhalten



Bis Ende 2015 werden keine Justizvollzugsanstalten im Lande geschlossen. Damit bleibt auch die JVA Flensburg zunächst bestehen. Der Grund: Überbelegung.


Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) wies in einem von der FDP angeforderten Bericht darauf hin, dass in den nächsten Jahren durchgängig 120 Haftplätze fehlen, weil ein Hafthaus in Neumünster saniert wird. Darum gebe es derzeit eigentlich nicht zulässige, aber von 50 bis 100 Gefangenen geduldete Mehrfachbelegungen. Die von der CDU/FDP-Vorgängerregierung vorgesehene Schließung der JVA Flensburg sei daher nicht möglich. Eine Schließung der JVA Itzehoe sei frühestens Ende 2015 denkbar. Union und Liberale forderten eine langfristige Planungssicherheit für alle JVA im Lande.

Sicherungsverwahrung: Die derzeit elf schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten werden ab 1. Juni 2013 in Hamburg-Fuhlsbüttel untergebracht. Dafür bekommt die Hansestadt 604.000 Euro, was einem Tagessatz pro Person von 250 Euro entspreche, rechnete Spoorendonk vor. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki riet dazu, eine Unterbringung im Lande zu bauen: "Das wäre nicht teurer, als die betroffenen Personen in anderen Ländern unterzubringen."

Weitere Redner: B. Ostmeier (CDU), T. Rother (SPD), B. Peters (Grüne), J. Waldinger-Thiering (SSW) - die Piraten beteiligten sich nicht an der Debatte / (Drs. 18/83)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 07 im September 2012, S. 6
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012