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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1905: Das Bundesland räumt Sinti und Roma verfassungsrechtlichen Schutz ein (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 09 - Dezember 2012

Schleswig-Holstein räumt Sinti und Roma verfassungsrechtlichen Schutz ein



Schleswig-Holstein hat ein neues Kapitel des Minderheitenschutzes in Deutschland aufgeschlagen und als erstes Bundesland den Schutz der Sinti und Roma in seiner Landesverfassung verankert. In Artikel 5, der bislang nur die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe erwähnte, heißt es künftig: "Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung." Der Beschluss fand in den Medien bundesweit ein Echo; Landtagspräsident Klaus Schlie sprach von einem "Tag von historischer Bedeutung und Symbolkraft".


Nachdem die CDU rund eine Woche vor der Landtagstagung ihre Bedenken beiseite gelegt hatte, konnte der Beschluss einstimmig gefasst werden. Im August hatte der Fraktionschef der Union, Johannes Callsen, in der Ersten Lesung eingeräumt, dass fraktionsintern noch diskutiert werde, ob die in allen Bundesländern beheimateten Sinti und Roma als eine spezifisch schleswig-holsteinische Bevölkerungsgruppe anzusehen seien.

In Schleswig-Holstein leben etwa 5.000 Sinti und Roma, hauptsächlich in Kiel, Lübeck sowie im Hamburger Randgebiet. In der Nazi-Zeit kamen rund 400 Sinti und Roma aus dem Norden in Vernichtungslagern ums Leben. Die Minderheit wurde hierzulande erstmals 1417 in Lübeck urkundlich erwähnt.

Der Beschluss wurde ohne Aussprache gefasst, eine Debatte fand im August statt. Die Landtagszeitung berichtete in der Ausgabe 07/2012.

(Drs. 18/93neu, 2. Fassung, /290)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 09 im Dezember 2012, S. 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2013