Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

SCHLESWIG-HOLSTEIN/2039: Streit um neue Landesvorgaben beigelegt - Kommunen bekommen mehr Geld (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 09 - Dezember 2013

Streit um neue Landesvorgaben beigelegt: Kommunen bekommen mehr Geld



Die Kommunen in Schleswig-Holstein bekommen mehr Geld vom Land. Bis Ende 2015 wird das Land jährlich 7,5 Millionen Euro extra zur Verfügung stellen. Darauf haben sich die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände Anfang Dezember in Kiel geeinigt. Daneben werden für die Entlastung von Familien mit geringem Einkommen in den Kindertagesstätten in den Jahren 2014 und 2015 weitere zwei Millionen Euro an die Kommunen gezahlt. Für Investitionen im Zusammenhang mit der Umwandlung von Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen mit einem offenen Ganztagsschulangebot sollen darüber hinaus 2015 einmalig 4,5 Millionen Euro fließen. Hintergrund der Vereinbarung sind unterschiedliche Auffassungen zwischen Land und Kommunen über die Umsetzung von neuen Verordnungen und Gesetzen, beispielsweise des Tariftreue- und Vergabegesetzes oder des Bundeskinderschutzgesetzes.

Die CDU hat das Thema im Landtag zur Sprache gebracht und auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch die Landesregierung gedrungen. Diese Verfassungsregel besagt, dass das Land den Kommunen nur dann Aufgaben übertragen darf, wenn es zugleich die dafür anfallenden Kosten übernimmt. CDU-Fraktionschef Johannes Callsen warf der Koalition vor: "Sie wollten Verwaltungskosten einsparen, stattdessen bezahlen Sie die Kommunen jetzt dafür, dass diese Ihre schlechten rotgrünblauen Gesetze ausführen können." Demgegenüber führte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner das Abkommen als Beweis an, dass die Koalition "die Kommunen als Partner der Landespolitik" behandle.


KASTEN

Freie Nutzung von Werken in Landesbesitz: Seit Jahrzehnten erwerben Landesbehörden Nutzungsrechte an einer Vielzahl von Dokumenten und Materialien - etwa Fotografien, Gutachten, Software, geografischem Kartenmaterial oder Prüfungsaufgaben. Nach Willen des Landtages sollen bald alle Bürger auf diese Werke zugreifen können. Der Landtag hat im November auf Initiative der Piraten die Landesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Ziel ist "eine weitest mögliche und rechtssichere Freigabe dieser Werke zur kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzung".
(Drucksachen 18/615, /1298)

Förderung für Feuerwehr und Friesen: Der Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung erhalten für das Jahr 2013 jeweils rund 150.000 Euro extra. Die beiden Institutionen werden mit jeweils fünf Prozent an der Glücksspielabgabe beteiligt. Ein entsprechender Entwurf der Koalition zur Änderung des Glückspielgesetzes wurde im Dezember einstimmig angenommen. Der Landessportverband bekommt demnach weiterhin ein Drittel der Einnahmen, der Sucht- und der Schuldnerhilfe fließen jeweils mindestens 300.000 Euro zu. Allerdings werden die Glücksspielmittel nur 2013 und 2014 fließen. Ab 2015 unterliegen Online-Lizenzen der Umsatzsteuerpflicht nach EU-Recht. Damit fallen im Norden keine Abgaben mehr an.
(Drucksachen 18/1300, /1327, /1367)

Schulentwicklungsplanung: Die Aufsicht über Schülerzahlen und Schulstandorte wird wohl auch weiter bei den Kreisen und Gemeinden bleiben. Koalition, CDU und FDP lehnten es im Dezember ab, auf landesweite Schulentwicklungspläne die seite für das ehrenamt umzusteigen. Dies hatten die Piraten verlangt. "Wir brauchen einen landesweiten Schulentwicklungsplan, um nicht weiter wie bisher im bildungspolitischen Blindflug zu agieren", sagte der Abgeordnete Sven Krumbeck: "Der Bedarf ist unklar. Wir wollen Klarheit." Demgegenüber strich Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) heraus, Schulentwicklungsplanung dürfe nicht "zentrale, gar vom Land vorgegebene Lenkung von Schülerströmen bedeuten". Um die kommunale Schulentwicklungsplanung zu unterstützen, habe das Land aber ein IT-Programm angeschafft, das Hochrechnungen über zukünftige Schülerzahlen ermögliche. So eine Kooperation sei besser als die Beschneidung von Schulträger-Kompetenzen.
Der Bildungsausschuss berät das Thema weiter.

(Drucksache 18/1349)

*

Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 09 im Dezember 2013, S. 21
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Düsterbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer, Referatsleiter
Telefon: 0431/988-11 16
E-Mail: tobias.rischer@landtag-ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
"Der Landtag" erscheint vierteljährlich.
Abonnement und Versand sind kostenfrei.


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2014