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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2218: Waldkindergärten (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Waldkindergärten:


Schleswig-Holstein setzt weiterhin auf die naturpädagogische Arbeit seiner rund 200 Waldkindergärten. Damit die Einrichtungen die dort aufgestellten Unterstände und Bauwagen weiterhin nutzen können, hat der Landtag im Juli einer von der Landesregierung eingebrachten Änderung des Waldgesetzes zugestimmt. Nunmehr ist die Erziehung und Bildung von Kindern in naturnahen Kitas explizit als Zweckbestimmung festgeschrieben. Damit ist laut Umweltministerium klargestellt, dass Waldkindergärten mit bestehenden Flächennutzungsplänen vereinbar sind und eine Änderung der Bauleitplanung im Regelfall entbehrlich wird.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass das Baurecht in der Vergangenheit für Konflikte zwischen Kitas und Behörden gesorgt hatte. Einigen Waldkindergärten war die Erlaubnis entzogen worden, einen Bauwagen auf ihrem Gelände aufzustellen.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2018, S. 15
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (V.i.S.d.P.)
Telefon: (0431) 988-0
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2018

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