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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2247: Kontroverse um Abschiebehaft (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2019
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein;

PLENUM
Kontroverse um Abschiebehaft


Zum kommenden Jahr richtet das Land in Glückstadt eine Abschiebehaftanstalt für abgelehnte Asylbewerber ein. Die Einrichtung soll 60 Plätze bieten. Schleswig-Holstein betreibt die Anstalt gemeinsam mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ende März schuf Jamaika den gesetzlichen Rahmen hierfür - begleitet von Protesten aus der Opposition und Bedenken in den eigenen Reihen.

"Die Erfahrungen von Ausländerbehörden bundesweit zeigen, dass die Instrumente der Abschiebung und der Abschiebungshaft notwendig sind", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Die Haft solle aber immer das letzte Mittel bleiben. Trotz Zustimmung nannte Eka von Kalben (Grüne) das Gesetz die "bitterste Jamaika-Pille", die ihre Fraktion habe schlucken müssen. Doch wenn der Bund die Inhaftierung erlaube, sei es besser die Gestaltung selbst in die Hand zu nehmen.

Serpil Midyatli (SPD) störte sich vor allem an der Möglichkeit, auch Kinder und Jugendliche in Haft zu nehmen. Und Lars Harms (SSW) merkte an: "Menschen, die nichts verbrochen haben, gehören nicht in Haft." Diese Kritik teilt der Flüchtlingsbeauftragte Stefan Schmidt: "Ausreisepflichtige geflüchtete Menschen sind in der Regel keine Straftäter. Es ist völlig unverhältnismäßig, ihnen mitunter für Monate die Freiheit zu entziehen."

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 1 / März 2019, S. 21
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2019

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