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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2250: Heimopfer - Akten sollen offengelegt werden (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2019
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein;

Heimopfer: Akten sollen offengelegt werden


Der Landtag will die Aufklärung über Misshandlungen in Heimen und Kliniken weiter vorantreiben. Einstimmig forderte das Parlament im Januar Behörden, Kirchen und Pharmafirmen auf, alle Akten zu den Vorfällen in der Zeit von 1945 bis in die 1980er Jahre offenzulegen. Zudem müsse es besondere Unterstützung für Geschädigte geben, die aufgrund von Alter oder Krankheit auf Extra-Hilfe angewiesen sind.


Tausende Menschen wurden in deutschen Kinderheimen, psychiatrischen Kliniken und Behinderteneinrichtungen misshandelt - unter staatlicher und kirchlicher Obhut. Im Norden geschah dies beispielsweise in Schleswig und Glückstadt. "Wir sind tief betroffen und erschüttert", sagte der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka, der auch Vorsitzender des Sozialausschusses ist, im Januar-Plenum. Der Ausschuss hatte im vergangenen November gemeinsam mit dem Sozialministerium zu einem Symposium ins Landeshaus geladen und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, öffentlich ihr Leid zu schildern (s. Ausgabe 4/2018). Opfer berichteten von Schlägen, Elektroschocks, Demütigungen und Experimenten mit hoch dosierten Beruhigungsmitteln.

Stiftung betont: keine komplizierten Formulare nötig

Nach Angaben der Beratungsstelle der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" in Neumünster haben in den vergangenen zwei Jahren 735 Menschen einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Bis Ende 2018 wurden mehr als vier Millionen Euro Entschädigung bewilligt. Die Stiftung weist darauf hin, dass keine komplizierten Formulare ausgefüllt oder Zeugen benannt werden müssten, um Unterstützungsleistungen zu erhalten. Diesen Vorwurf hatten Teilnehmer des Symposiums erhoben. "Bei uns ist die glaubhafte Schilderung ausreichend, während bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz des Bundes eine hohe Nachweispflicht besteht", betonen die Mitarbeiterinnen des Landesamts für soziale Dienste in Neumünster, wo die Beratungsstelle angesiedelt ist. Zudem wurde die Antragsfrist bis Ende 2020 verlängert.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 1 / März 2019, S. 23
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2019

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