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AUSSEN/1341: Deutschland unterstützt die Umsetzung des Internationalen Waffenhandelsvertrags


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. April 2014

Arbeitsgruppe: Außenpolitik

Deutschland unterstützt die Umsetzung des Internationalen Waffenhandelsvertrags



Ute Finckh-Krämer, zuständige Berichterstatterin:

Vor einem Jahr wurde der Internationale Waffenhandelsvertrag von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer überwältigenden Mehrheit beschlossen. Der Bundestag hat dem Vertrag im Juni vergangenen Jahres zugestimmt. Deutschland eingeschlossen hinterlegen am heutigen Tag 17 Mitgliedsländer der Europäischen Union ihre Ratifikationsurkunden bei den Vereinten Nationen.

"Wir haben die Bundesregierungen der vergangenen Jahre ermutigt, aktiv an den Verhandlungen zum Internationalen Waffenhandelsvertrag teil zu nehmen. Nachdem zwei Verhandlungsrunden am Veto einzelner Staaten gescheitert waren, wurde der Vertrag von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer überwältigenden Mehrheit beschlossen. 154 Staaten stimmten dem Vertrag zu, 23 enthielten sich, drei (Iran, Syrien, Nordkorea) lehnten den Vertrag ab.

Der Internationale Waffenhandelsvertrag schafft erstmals einen internationalen rechtlichen Rahmen für den Handel mit konventionellen Waffen für Liefer- wie für Empfängerländer. Das Ziel ist die Eindämmung des illegalen Waffenhandels, im Hinblick auf den Schwarzmarkt für Waffen.

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald 50 Staaten ihn ratifiziert haben. Mit der Ratifizierung durch Deutschland, 16 weitere EU-Mitgliedsstaaten und El Salvador erhöht sich die Zahl der Teilnehmerstaaten auf 31. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Wirksamkeit des Vertrages.

Deutschland fördert bereits vor dem Inkrafttreten des Vertrages seine Umsetzung in einzelnen Ländern, indem es sie beim Aufbau von Behörden und bei der nationalen Gesetzgebung unterstützt.

Wir selbst können durch eine restriktive Rüstungsexportpolitik mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür setzen wir uns ein."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 178 vom 2. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2014