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BILDUNG/1115: Numerus-Clausus für den Masterzugang im Lehramtsstudium muss fallen


SPD-Pressemitteilung vom 20. Januar 2014

Befeldt: Numerus-Clausus für den Masterzugang im Lehramtsstudium muss fallen



Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD (AfB) Peter Befeldt:

Für Lehramtsstudierende ist der Numerus-Clausus im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium mehr als problematisch. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat setzt den Master-Abschluss voraus. Für den Bachelor gibt es im Schuldienst daher keine Perspektiven. Im Gegensatz zu anderen Studienrichtungen ist der Bachelor im Lehramtsstudium kein berufsqualifizierender Abschluss. Für die Studierenden ist damit der Bachelor wertlos und das Studium vertane Zeit - für den Staat wiederum ist es eine kostspielige und unnötige Investition. Zudem wird in bestimmten Fächern der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern durch den Numerus-Clausus noch dramatisch erhöht, was sich auf die Unterrichtsversorgung der Schulen auswirkt.

Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat entschieden, dass der Numerus-Clausus im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium an der Universität Osnabrück nicht verfassungskonform ist. Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB), die sich schon lange für die Aufhebung des Numerus-Clausus im Lehramtsstudium stark macht, begrüßt dieses richtungsweisende Urteil ausdrücklich.

Die Bildungs- und WissenschaftsministerInnen sind nun aufgerufen, auf der Grundlage des Osnabrücker Urteils den Numerus-Clausus im Interesse der Studierenden, des sinnvollen Finanzeinsatzes der Länder und nicht zuletzt der Unterrichtsversorgung der Schulen abzuschaffen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 013/14 vom 20. Januar 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2014