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ARBEIT/1146: Urteil stärkt Tarifverträge


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 30. März 2016

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für Mittelstand und Handwerk

Urteil stärkt Tarifverträge


Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung ("OT-Mitgliedschaften") in Handwerksinnungen ist ein wichtiges Signal für die Tarifbindung im Handwerk. Das Gericht hat Innungen untersagt, einzelne Mitglieder auf deren Wunsch aus der Tarifbindung zu entlassen.

"Ausgewiesenes Ziel unserer Politik ist es, die Tarifbindung in allen Bereichen der Wirtschaft zu stärken. Das gilt auch für das Handwerk. Die Versuche der Arbeitgeber, durch das Einführen von OT-Mitgliedschaften die Tarifbindung zu umgehen, entsprechen nicht den Vereinbarungen, die erst im vergangenen Juli im Rahmen des Branchendialogs Handwerk getroffen wurden.

Im Handwerk gibt es einen Nachwuchs- und Fachkräftemangel, dem man vor allem mit guten Löhnen und ordentlichen Arbeitsbedingungen begegnen kann. Daher setze ich darauf, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber jetzt Wege finden, um die Sozial- und Tarifpartnerschaft im Handwerk auszubauen und lebendig zu gestalten.

Die Stärkung der Tarifbindung hatten wir erst im vergangenen Jahr als Ziel der gemeinsamen Handwerkspolitik von CDU/CSU und SPD in einem Antrag zum Meisterbrief bekräftigt. Bereits im Koalitionsvertrag appellierten wir an die Innungen, Verantwortung zu übernehmen und als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt den Versuchen der Innungen, sich ihrer Rolle als Sozialpartner zu entziehen, ein Ende."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 173 vom 30. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2016

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