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FINANZEN/1373: Schweizer Steuerabkommen schadet dem internationalen Kampf gegen Steuerkriminalität


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Oktober 2012

Arbeitsgruppe: Finanzen

Schweizer Steuerabkommen schadet dem internationalen Kampf gegen Steuerkriminalität



Zur heutigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen im Deutschen Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen unterwirft sich die Koalition von CDU/CSU und FDP der neuen Schweizer Abkommensstrategie. Dies schadet den europäischen und internationalen Bestrebungen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer einzudämmen und liegt damit nicht im Interesse Deutschlands.

In einem Entschließungsantrag (BT-Drs. 17/11152 [1]) zur heutigen Plenardebatte erläutert die SPD-Bundestagsfraktion nochmals die wichtigsten Gründe für ihre Ablehnung des Steuerabkommens:

- Steuerhinterzieher können die angeblich sichergestellte Besteuerung ihrer Vermögenswerte in der Schweiz leicht umgehen - durch Umschichtung in andere Anlageformen oder vollständigen Abzug aus der Schweiz.

- Die privilegierte Behandlung des in der Schweiz angelegten unversteuerten Vermögens deutscher Steuerpflichtiger ist verfassungswidrig.

- Das Abkommen gewährt den Steuerhinterziehern einen steueroptimierten Verzicht auf Strafverfolgung. Dies ist mit den Grundsätzen einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung unvereinbar.

- Die pauschale Nachversteuerung ist gerade in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell attraktiv.

- Mit der freiwilligen Meldung werden die Steuerhinterzieher von dem Risiko einer fehlerhaften - und dadurch unwirksamen - Selbstanzeige befreit, dies erspart ihnen eine teure Steuerberatung.

Abzulehnen ist aber nicht nur die Nachversteuerung nach den Bestimmungen des Steuerabkommens, sondern auch die anonyme Abgeltungsteuer, die die Schweizer Banken künftig auf Kapitalerträge und -gewinne deutscher Steuerpflichtiger erheben soll. Ein weiterhin möglicher Zufluss von Schwarzgeld aus Deutschland in die Schweiz bliebe so unentdeckt. Die Besteuerung im Erbfall ließe sich durch vorweggenommene Schenkung zu Lebzeiten regelmäßig vermeiden.

Bundesfinanzminister Schäuble verhandelte bilateral mit der Schweiz anstelle - wie sein Vorgänger Peer Steinbrück - auf europäischer und internationaler Ebene berechtigte Forderungen nach mehr Transparenz und Kooperation gegenüber früheren Steueroasen durchzusetzen.

Das Kernanliegen der Schweiz ist, bilaterale Zusammenarbeit als gleichwertiges Gegenmodell zum automatischen Informationsaustausch zu etablieren. Eine anonyme Abgeltungsteuer würde ihrem Finanzsektor einen neuen dauerhaften Standortvorteil sichern. Die Unterstützung dieser schweizerischen Politik liegt nach Überzeugung der SPD- Bundestagsfraktion nicht im deutschen Interesse.

Merkel und Schäuble tragen die Verantwortung für das Scheitern des vorliegenden deutsch-schweizerischen Steuerabkommens. Sie sind aufgefordert, die Lehren aus dem Gesetzgebungsverfahren zu ziehen und auf europäischer und internationaler Ebene ein gemeinsames Lösungsmodell für das Problem unversteuerter Vermögenswerte in früheren Steueroasen zu entwickeln.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1149 vom 25. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012