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FINANZEN/1583: Bundesverfassungsgericht erschwert eine gleichmäßige Besteuerung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Bundesverfassungsgericht erschwert eine gleichmäßige Besteuerung



Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Das Bundesverfassungsgericht setzt mit seiner Entscheidung zum Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften dem Gesetzgeber enge Grenzen für eine rückwirkende Klarstellung geltenden Rechts. Eine grundlegende Änderung der Rückwirkungsrechtsprechung würde nicht zuletzt eine gleichmäßige Besteuerung erschweren und den Gesetzgeber bei der Bekämpfung von Steuerumgehungen schwächen. Zu hoffen ist daher, dass der Beschluss vom 17. Dezember 2013 ein Einzelfall bleiben wird.

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss zum Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften gesetzliche Klarstellungen erschwert. Die Mehrheit der Richter betrachtet derartige Regelungen grundsätzlich als Rechtsänderungen, die nur in Ausnahmefällen auch rückwirkend zulässig sind. Dabei löst sich der Erste Senat von der bisherigen Rechtsprechung, die bei der Zulässigkeit rückwirkender Gesetze auf den Vertrauensschutz der konkret betroffenen Bürgerinnen und Bürger abstellte.

Diese neue Rechtsprechung setzt dem Gesetzgeber enge Grenzen für eine rückwirkende Klarstellung geltenden Rechts. Dies ist insbesondere im Bereich des Steuerrechts problematisch, über dessen Auslegung häufig und intensiv zwischen Steuerpflichtigen und Fiskus gestritten wird. Wo steuerliche Berater durch trickreiche Interpretationen eines Gesetzestextes immer neue Steuerschlupflöcher kreieren, ist der Gesetzgeber nun im Nachteil.

Die Bedenken der SPD-Bundestagsfraktion werden vom Bundesverfassungsrichter Johannes Masing in seinem Sondervotum geteilt. Er sieht das Parlament als Verlierer dieser Änderung der Rückwirkungsrechtsprechung. Zweifelsfälle müssen künftig durch langwierige Gerichtsprozesse über mehrere Instanzen geklärt werden.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies eine gravierende Fehlentwicklung. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Einzelfall bleiben wird. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger braucht der Steuergesetzgeber die Möglichkeit, auf unerwünschte Gestaltungen der Steuerpflichtigen auch rückwirkend mit bloßen gesetzlichen Klarstellungen zu reagieren."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 78 vom 26. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014