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FINANZEN/1613: SPD-Fraktion begrüßt kommunale Entlastung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. August 2014

Arbeitsgruppe: Kommunalpolitik

SPD-Fraktion begrüßt kommunale Entlastung



Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen ist der richtige Schritt, weitere Entlastungen müssen folgen.

"Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiter für eine deutliche Entlastung der Kommunen von den steigenden Sozialausgaben ein. Mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetz erhalten die Kommunen bis 2017 jährlich eine weitere Milliarde zur Sicherung ihrer kommunalen Aufgaben. Jeweils 500 Millionen Euro werden über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer verteilt, weitere 500 Millionen über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose. Damit wird die Unterstützung zielorientiert den Kommunen in besonderen Notlagen gerecht.

Die jährliche Entlastung um eine Milliarde Euro ist ein Schritt, dem weitere Entlastungen folgen müssen. Die SPD erwartet, dass bereits 2017 die Entlastung um bis zu zwei Milliarden zusätzlich höher ausfallen wird und fordert die Union mit Nachdruck auf, diesen Weg ebenfalls zu unterstützen. Zielmarke bleibt für die SPD eine Entlastung von fünf Milliarden Euro jährlich, nachdem das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten ist.

Gleichermaßen ist die Aufstockung des Sondervermögens Kinderbetreuungsaufbau in den Jahren 2016 bis 2018 um insgesamt 550 Millionen Euro zu begrüßen. Auch hier gilt, dass die Schaffung der erforderlichen Betreuungsplätze bei entsprechendem Bedarf mehr Mittel beanspruchen kann als die zusätzlichen 30.000 Plätze. Soweit dies erforderlich werden sollte, wird die SPD auf einer entsprechenden Finanzierung bestehen, wie dies auch im Koalitionsvertrag verabredet ist.

Neben den erhöhten Investitionsmitteln ist eine Beteiligung an den dauerhaft belastenden Betriebskosten für die Kommunen unerlässlich. Die den Ländern im Rahmen des Gesetzes zugewiesenen, erhöhten Umsatzsteueranteile von jährlich 100 Millionen Euro in 2017 und 2018 stellen deshalb den Weg dar, mit dem der Bund den Kommunen helfen will.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Länder und Kommunen haben damit Planungssicherheit. Wir erwarten, dass Mittel zur Unterstützung der Kommunen auch tatsächlich dort ankommen und ungeschmälert von den Ländern weitergeleitet werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiter entschieden für die finanzielle Entlastung der Kommunen von den Sozialausgaben und die Stärkung der kommunalen Investitionskraft ein."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 506 vom 20. August 2014
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2014