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FINANZEN/1627: Neuregelung zur europäischen Bankenabwicklung entlastet die Steuerzahler


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. November 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Neuregelung zur europäischen Bankenabwicklung entlastet die Steuerzahler



Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Manfred Zöllmer, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag hat mit Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion am 6. November 2014 das Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet. Dadurch wird ein sogenanntes Bail-in-Instrument eingeführt, dass die vorrangige Heranziehung der Eigentümer und Gläubiger einer in Schieflage geratenen Bank vorsieht. Damit haben wir das Risiko einer künftigen Belastung der Steuerzahler massiv verringert.

"Zwei Tage nach dem Start der europäischen Bankenaufsicht am 4. November 2014, bei der die 130 größten Banken des Euroraums von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden, haben wir mit dem Gesetzespaket zum europäischen Sanierungs- und Abwicklungsmechanismus die zweite wesentliche Säule der Bankenunion national umgesetzt.

Mit dieser Neuregelung soll vermieden werden, was in der Finanzmarktkrise einige EU-Mitgliedstaaten in große Schwierigkeiten gebracht hat: Nämlich, dass die Steuerzahler für die in Schieflage geratenen Kreditinstitute haften müssen. Stattdessen sollen künftig nach dem so genannten Bail-in-Prinzip neben den Eigentümern auch Fremdkapitalgeber und Gläubiger mit Einlagen von mehr als 100.000 Euro an den Verlusten beteiligt werden. Sind diese Maßnahmen erschöpft, übernimmt ein Abwicklungsfonds, der bis zum Jahr 2023 mit 55 Milliarden Euro aus Abgaben der Banken gefüllt wird, weitere finanzielle Lasten. Maßgeblich für unsere Zustimmung im Bundestag war auch die Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe durch die EU-Kommission am 21. Oktober 2014. Ihr delegierter Rechtsakt zur Bankenabgabe entlastet vor allem kleinere Banken. Hiervon profitieren gerade Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Wir fordern in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, weiterhin auf eine europaweit möglichst einheitliche steuerliche Behandlung der Bankenabgabe hinzuwirken. Wir fordern, dass die bisherige steuerliche Nicht- Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe in Deutschland in ihrer Abschirmwirkung für die öffentlichen Haushalte und Steuerzahler beibehalten und europaweit übernommen wird."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 691 vom 6. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014