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FINANZEN/1684: Bundestag begrenzt Kartengebühren mit Begleitgesetz zur EU-Verordnung



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Oktober 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Bundestag begrenzt Kartengebühren mit Begleitgesetz zur EU-Verordnung

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Begleitgesetz zur EU-Verordnung über Interbankenentgelte. Damit werden die zwischen Händler- und Verbraucherbank anfallenden Gebühren für Kredit- und Debitkartenzahlungen gedeckelt. Mit dem Begleitgesetz schafft die SPD-Bundestagsfraktion Transparenz für die Verbraucher und entlastet den Handel.

"Die Verordnung begrenzt das Entgelt des jeweiligen Transaktionsvolumens auf 0,2 Prozent für Debitkarten und 0,3 Prozent für Kreditkarten. Gemeinsam mit der noch zu verabschiedenden Zahlungsdienstrichtlinie II soll die Verordnung europaweit zu integrierten und effizienten Zahlungsmärkten führen und für alle Dienstleister gleiche Bedingungen garantieren.

Das Begleitgesetz, das heute verabschiedet wird, regelt wichtige organisatorische und rechtliche Umsetzungsfragen. Hierfür wurde es in Form von Umdrucken an das Verfahren zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie angedockt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Begleitgesetz mit der vorgesehenen generellen Deckelung der Gebühren für den Verbraucher Transparenz schafft und den europäischen Handel um etwa sechs Milliarden Euro entlastet. Der SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass auch die Verbraucher von dieser Regelung profitieren. Deshalb werden wir hier die Entwicklung genau beobachten.

Für die SPD-Bundestagsfraktion muss außerdem sichergestellt sein, dass es auch weiterhin keine Wettbewerbsnachteile für das deutsche girocard-System gegenüber anderen Kartensystemen gibt. Deshalb haben wir die Bundesregierung gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Bericht des Finanzausschusses um eine genaue Prüfung gebeten."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 678 vom 1. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2015

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