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FINANZEN/1735: Kontowechsel für Verbraucher wird erleichtert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. September 2016

Arbeitsgruppe: Finanzen

Kontowechsel für Verbraucher wird erleichtert


Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin;
Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Ab dieser Woche werden Kontowechsel deutlich vereinfacht und Verbrauchern damit die freie Wahl des Instituts erleichtert: Nach dem Zahlungskontengesetz werden seit dem 18. September bürokratische Hürden für einen Kontowechsel abgebaut und Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihre Kunden bei einem Wechsel zu einer anderen Bank zu unterstützen.

"Durch Gebührenerhöhungen vieler Banken vergleichen Bankkunden verstärkt die Dienstleistungen und Kosten verschiedener Kreditinstitute. Bisher haben viele den Wechsel zu einer anderen Bank vor allem wegen des hohen bürokratischen Aufwands gescheut. Im Zuge des Zahlungskontengesetzes, bei dem sich die SPD-Bundestagfraktion schon erfolgreich für das Recht auf ein Basiskonto für alle eingesetzt hat, treten nun weitere Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft. Für Banken gibt es klare Vorgaben, die in dem Gesetz zeitlich genau geregelt sind: Spätestens nach zwölf Werktagen müssen alle Informationen ausgetauscht und das neue Konto einsatzbereit sein. Hat ein Kunde den Kontowechsel beantragt, hat die Bank der Wahl zwei Tage Zeit, zum alten Institut des Kunden aufzunehmen - die bisherige Bank ist dazu verpflichtet, der neuen Bank sowie dem Kunden innerhalb von fünf Tagen die Aufträge der vorangegangenen 13 Monate zu übermitteln. Die Einrichtung des Kontos muss innerhalb fünf weiterer Werktage abgeschlossen sein.

Diese Regelungen gelten nicht nur im Inland, sondern auch für Kontoeröffnungen im europäischen Ausland. Auf Wunsch des Kunden sind Banken künftig dazu angehalten, auch Dritten die Kontoinformationen der Kunden mitzuteilen, zum Beispiel anderen Instituten oder Fintechs, also Start-Up-Unternehmen, die Zahlungsdienstleistungen mittels moderner Technologien anbieten, ohne eine Banklizenz zu haben. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte auf dem Finanzmarkt: Verbraucher sind ab jetzt in einer stärkeren Position und es entsteht ein echter Wettbewerb, der mittelfristig zu einem verbesserten Angebot bei Girokonten für Privatkunden führt. Die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten von Girokonten wird deutlich erhöht, bürokratischer Aufwand reduziert. Denn die Wahl der Bank ist Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 538 vom 19. September 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2016

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