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FINANZEN/1771: Innovationen im Zahlungsdienstemarkt fördern und Verbraucherrechte stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. März 2017

Arbeitsgruppe: Finanzen

Innovationen im Zahlungsdienstemarkt fördern und Verbraucherrechte stärken


Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über den Kabinettsentwurf zur Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II). Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf Innovationen im Zahlungsdienstemarkt gefördert und die Verbraucherrechte gestärkt werden.

"Der gemeinsame Gesetzentwurf von Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium für ein Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz verfolgt mit den vorgesehenen Änderungen im Zivil- und im Finanzaufsichtsrecht wichtige Ziele. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen ausdrücklich.

Der Gesetzentwurf sieht viele Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden von Zahlungsdiensten vor. So werden die Sicherheitsanforderungen für Anmeldungen im Onlinebereich durch das sogenannte Zwei-Faktor-Verfahren erhöht. Gleichzeitig werden die Verbraucherrechte in vielen Bereichen gestärkt. Unter anderem werden Preisaufschläge für elektronische Zahlungen verboten, beispielsweise bei Flugbuchungen mit Kreditkarte über das Internet. Außerdem wird die Kundenhaftung bei Kartenmissbrauch von derzeit 150 Euro auf zukünftig 50 Euro begrenzt.

Außerdem passt der Gesetzentwurf das Recht an die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt der Zahlungsdienste an. Finanz- und Bankgeschäfte werden längst nicht mehr nur über die traditionelle Filiale oder das Online-Banking großer Kreditinstitute erledigt. Immer mehr Unternehmen bieten Dienste rund um das Girokonto an, die beispielsweise über Kontostände informieren oder Zahlungen ermöglichen- ohne dass von diesen Unternehmen auch das jeweilige Konto angeboten wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen solche Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste der Finanzaufsicht der BaFin unterstellt werden. Damit gibt der Gesetzgeber klare Regeln und Anforderungen für diese Dienste vor. Damit erhöhen wir nicht nur die Qualität dieser Dienste, sondern eröffnen mit klaren Vorgaben auch neue Geschäftsfelder für Banken und innovative Unternehmen. Beides kommt den Kunden zugute."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 146 vom 23. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2017

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