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FINANZEN/1829: 10 Euro mehr Kindergeld, höherer Kinder- und Grundfreibetrag, Ausgleich der kalten Progression


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. November 2018

Arbeitsgruppe: Finanzen

10 Euro mehr Kindergeld, höherer Kinder- und Grundfreibetrag, Ausgleich der kalten Progression


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher,
Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter;
Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

Mit dem Familienentlastungsgesetz werden Familien um 9,8 Milliarden Euro jährlich entlastet. Davon sind nur 3,9 Milliarden Euro verfassungsrechtlich geboten, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.

"Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Familienentlastungsgesetz setzt die Große Koalition den Koalitionsvertrag 1:1 um und trägt zugleich den Ende Oktober vorgelegten Existenzminimum- und Progressionsberichten Rechnung: Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht. Angehoben werden auch der Kinderfreibetrag 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro und der Grundfreibetrag 2019 um 168 Euro und 2020 um weitere 240 Euro.

Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt fast zehn Milliarden Euro jährlich gestärkt.

Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird erhöht. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum, also das, was jeder und jede zum Leben braucht, auch weiterhin steuerfrei bleibt.

Zusätzlich werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben. Wir sorgen dafür, dass Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Daher gleichen wir für 2019 und 2020 den Effekt der kalten Progression aus, indem wir die Eckwerte des Steuertarifs um den Wert der Inflationsrate von 2017 nach rechts verschieben.

Familien mit Kindern und geringem Einkommen können nicht nur steuerlich gefördert werden. Deshalb ist das Gute-Kita-Gesetz auf dem Weg. Zusätzlich planen Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil ein Familienstärkungsgesetz, das ebenfalls zum 1. Juli 2019 in Kraft treten soll: Dem Koalitionsvertrag entsprechend sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben verbessert, das Schulstarterpaket aufgestockt, die vollen Kosten der Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule und Kita übernommen, die Lernförderung ausgeweitet werden. Der Kinderzuschlag soll erhöht und verbessert werden. So wird die Situation von Familien und Kindern nachhaltig verbessert."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. November 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018

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