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FINANZEN/1845: Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Juni 2019

Arbeitsgruppe: Finanzen

Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen


Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin;
Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Der Zoll kann nunmehr effektiver gegen illegale Beschäftigung vorgehen. Es werden wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld eingeführt.

"Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Es bündelt Aufgaben und Befugnisse zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden. Im parlamentarischen Verfahren haben wir Vorschläge des Bundesrates umgesetzt, mit denen der behördenübergreifende Datenaustausch weiter gestärkt wird.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Die Familienkassen sollen überprüfen können, ob Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige EU-Bürgerinnen und Bürger haben künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld.

Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2019

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