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EUROPA/1283: Freihandelsabkommen zwischen USA und EU muss arbeitsrechtliche und andere Standards enthalten


SPD-Pressemitteilung 058/13 vom 13. Februar 2013

Barthel: Freihandelsabkommen zwischen USA und EU muss arbeitsrechtliche, soziale und ökologische Standards enthalten



Zur aktuellen Debatte über ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU erklärt der Bundesvorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Klaus Barthel:

Freien Handel kann es nur auf der Grundlage gesicherter arbeitsrechtlicher, sozialer und ökologischer Standards geben. Das ist auch eine Lehre aus der Krise in Europa, wo Lohnkonkurrenz und ungleiche Wettbewerbsbedingungen bei sozialen und steuerlichen Regelungen die Ungleichgewichte enorm verschärft haben. Sowohl die USA als auch Europa haben hier noch größere Hausaufgaben vor sich. Wie immer neue Ereignisse zeigen, zuletzt wieder bei T-Mobile USA, sind in den USA nicht einmal elementare Gewerkschaftsrechte gewährleistet.

Im Übrigen sei daran erinnert, dass die Bemühungen um ein neues weltweites Freihandelsabkommen in Doha vor allem an den USA gescheitert sind. Daraus muss zunächst gelernt werden. Auch bilaterale Abkommen müssen soziale und ökologische Mindeststandards garantieren.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 058/13 vom 13. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2013