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EUROPA/1460: Europa-GmbH darf weder Geldwäsche noch Mitbestimmungsflucht ermöglichen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. Mai 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Europa-GmbH darf weder Geldwäsche noch Mitbestimmungsflucht ermöglichen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat heute einen Entschließungsantrag zur europäischen Einpersonengesellschaft verabschiedet. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag der Kommission wird derzeit in Brüssel verhandelt. Danach soll in allen 28 Mitgliedstaaten eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem jeweiligen nationalen GmbH-Recht im Internet gegründet werden können.

"Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrer Entschließung die Bundesregierung auf, den Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung einer europäischen Einpersonengesellschaft (Societas Unius Personae - SUP) abzulehnen, wenn nicht ein Verbot der Sitzaufspaltung erreicht werden kann und bei Online-Gründungen eine sichere Identifizierung der anmeldenden Personen gesichert ist.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Europa-GmbH zu schaffen, die europaweit akzeptiert ist. Denn dies erleichtert gerade kleineren Unternehmen die Geschäftstätigkeit im EU-Ausland, zum Beispiel bei Grundstückskäufen und Kontoeröffnungen. Online-Gründungen ohne sichere Identifizierung des Anmelders sind aber ein Einfallstor für Geldwäsche. Wir brauchen deshalb hohe elektronische Sicherheitsstandards und eine zusätzliche Videokonferenzschaltung. Es muss klar sein, wer die Europa-GmbH gegründet hat.

Vor allem muss verhindert werden, dass deutsche Mitbestimmungsregeln umgangen werden. Der Richtlinienvorschlag lässt zu, dass eine europäische SUP mit Sitz im Ausland in Deutschland eine Niederlassung betreibt, aber von den bewährten deutschen Mitbestimmungsregelungen befreit ist. Wir müssen verhindern, dass die Mitbestimmung durch Sitzverlagerungen ins europäische Ausland abgeschafft werden kann.

Wir sind deshalb froh, dass der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz dem Entschließungsantrag heute zugestimmt hat und der Bundestag den Antrag schon morgen verabschieden kann."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 355 vom 6. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2015

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