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GESUNDHEIT/741: SPD fordert Sicherstellung der Arzneimittelversorgung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. März 2013

Arbeitsgruppe: Gesundheit

SPD fordert Sicherstellung der Arzneimittelversorgung



Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Trotz anhaltender Berichte über Lieferengpässe lebensnotwendiger Arzneimittel in Krankenhausapotheken verneint die Bundesregierung die alarmierende Versorgungssituation. Die SPD reagiert als erste Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag auf Lieferengpässe von Medikamenten und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.

Wir benötigen ein zentrales Melderegister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, um endlich Transparenz zu schaffen und überhaupt einen Überblick über den Umfang der Lieferengpässe zu erhalten und um die betroffenen Krankenhäuser rechtzeitig informieren zu können. An dieses Register sollen die pharmazeutischen Unternehmen erkennbare und voraussichtliche Lieferengpässe melden.

Um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, sollen die Länderbehörden mit erweiterten Durchgriffsrechten ausgestattet werden. Das können beispielsweise Anordnungen an die pharmazeutischen Unternehmen sein, Nachweise über die Herstellung, den Bezug oder die Abgabe des Arzneimittels vorzulegen. Auch die Anweisung, die Produktionskapazitäten auszuweiten oder bestimmte vollversorgende Großhändler und Krankenhausapotheken vorrangig zu beliefern, sind denkbar.

Darüber hinaus wollen wir den gesetzlichen Bereitstellungsauftrag für Arzneimittelhersteller erweitern und präzisieren. Dazu gehört auch, dass die Hersteller künftig wichtige Medikamente für mindestens sechs Monate auf Vorrat bereithalten müssen.

Auch muss dringend dagegen vorgegangen werden, dass Hersteller Zulassungen wichtiger Medikamente aus wirtschaftlichen Gründen zurückgeben und diese Arzneimittel dann kurzfristig für die Behandlung schwerkranker Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Unserer Ansicht nach sollten daher die Bundesbehörden die Möglichkeit erhalten, den Unternehmen im Falle der Rückgabe einer Zulassung, den Patentschutz für diesen Wirkstoff und Anwendungsbereich gegen eine angemessene Entschädigung zu entziehen und die Rechte für die Nutzung durch andere Hersteller freigeben.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 392 vom 21. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2013