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GESUNDHEIT/795: Gerechtere Beiträge und mehr Qualität in der Versorgung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Gerechtere Beiträge und mehr Qualität in der Versorgung



Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin,
Sabine Dittmar, zuständige Berichterstatterin:

Der Bundestag wird heute das Ende der "kleinen Kopfpauschale" beschließen und den Startschuss für mehr Versorgungsqualität geben. Mit dem Finanzierungs- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge ab Januar 2015 deutlich gerechter.

"Wir haben mit dieser Reform unsere jahrelange Forderung durchgesetzt, die ungerechte kleine Kopfpauschale abzuschaffen. In Zukunft zahlen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen ausschließlich einkommensabhängigen Beitrag. Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt und jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Der bisher durch die Versicherten zu tragende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent fällt ebenso weg wie die Möglichkeit der Krankenkassen, einen pauschalen Zusatzbeitrag unabhängig vom Einkommen zu erheben. Stattdessen können die Krankenkassen nun einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der von den Mitgliedern finanziert wird.

Zudem wird mit dieser Gesundheitsreform der Grundstein für ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen gelegt. Hier werden Kriterien zur Qualtitätsmessung und Qualitätssicherung erarbeitet und ausgewertet, die letztlich auch die Versorgungsqualität verbessern werden. Für die Patienten werden diese Ergebnisse in verständlicher Form aufbereitet und dienen so als wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe in der Versorgungslandschaft.

Weitere Regelungen im Gesetz betreffen die Unabhängige Patientenberatung und die Einführung eines neuen Pauschalierenden Entgeltsystems in der stationären Psychiatrischen und Psychosomatischen Behandlung (PEPP). Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kann ihr Beratungsangebot durch die auf neun Millionen Euro erhöhte jährliche Fördersumme ausbauen und erhält durch die Verlängerung des Förderzeitraums von fünf auf sieben Jahre mehr Planungssicherheit. Die Verschiebung der Einführung von PEPP um zwei Jahre schafft den notwendigen zeitlichen Spielraum, um das System einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 327 vom 5. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2014