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GESUNDHEIT/841: Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. Februar 2015

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung


Axel Schäfer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Michaela Engelmeier, zuständige Berichterstatterin:

Der "Internationale Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung" erinnert uns jedes Jahr am 6. Februar an das Leid von mehr als drei Millionen weiblichen Opfern, die sich den schwerwiegenden Menschen- und Kinderrechtsverletzungen nicht entziehen konnten. Noch immer findet in Teilen Afrikas und Asiens eine flächendeckende Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen aus religiösen Gründen, aus gesellschaftlichen Riten, Sitten und Gebräuchen statt.

"Die Praxis weiblicher Genitalverstümmelung (FGM = Female Genital Mutilation) findet vorwiegend in Zentral- und Nordafrika sowie in Asien, insbesondere in Indonesien statt. Die meisten Mädchen sind zwischen 6 und 15 Jahre alt, wenn sie der Operation unterzogen werden. Traurige Spitzenreiter bilden dabei die nord- und westafrikanischen Staaten Ägypten, Mali, Somalia, Äthiopien und Sierra Leone, in denen teilweise mehr als 90 Prozent aller Mädchen und Frauen beschnitten sind. Täglich kommen 8.000 "Opfer" hinzu.

Die medizinischen Rahmenbedingungen, unter welchen die Genitalbeschneidung meistens durchgeführt wird, sind katastrophal. Die Operationen finden oftmals in einfachen Hütten ohne jegliche hygienische Bedingungen statt. Die Operateure sind traditionelle Heilerinnen, Hebammen und Barbiere. Der Eingriff, der oft eine halbe Stunde dauert, wird ohne Narkose durchgeführt, die Mädchen mit Gewalt festgehalten. Die gesundheitlichen und seelischen Folgen sind schwerwiegend. Blutverlust, Kollaps, Infektionen und enorme Schmerzen sind nur ein Teil der Wunden, der Eingriff kann zu Schockzuständen und sogar zum Tod der Betroffenen führen.

Deswegen war es richtig und wichtig, dass 2013 der Paragraph 226a Strafgesetzbuch geschaffen wurde, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. In Konsequenz hat die Große Koalition im Januar dieses Jahres nun auch die Durchführung im Ausland im Strafgesetz aufgenommen, wenn es sich hierbei um deutsche Staatsangehörige handelt, so dass die Mädchen und Frauen vor "Verstümmelungstourismus" bewahrt bleiben und ein Umdenken einsetzt."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 81 vom 6. Februar 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2015

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