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GESUNDHEIT/850: Versorgungsstärkungsgesetz - Bessere Weiterbildung sichert die Versorgung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. Juni 2015

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Versorgungsstärkungsgesetz: Bessere Weiterbildung sichert die Versorgung


Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;
Sabine Dittmar, zuständige Berichterstatterin:

Die Regierungskoalition hat heute im Rahmen der Zweiten und Dritten Lesung im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) verabschiedet. Das Gesetz trägt mit den Terminservicestellen, dem Innovationsfonds und den Neuregelungen zur Weiterbildung und Bedarfsplanung eine klare sozialdemokratische Handschrift.

"Mit dem Gesetz schaffen wir neue Rahmenbedingungen für eine flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung. Gleichzeitig wird der Zugang der Versicherten zur medizinischen Versorgung verbessert und das Leistungsangebot für Patientinnen und Patienten ausgeweitet. Spürbare Veränderungen für Versicherte wird das neu geregelte Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung, die neuen Regelungen zum Entlassmanagement sowie die Einrichtung von Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger- oder schwerer Mehrfachbehinderung mit sich bringen. Auch von der Etablierung von Terminservicestellen, die Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzen sollen, werden Patientinnen und Patienten unmittelbar profitieren.

Im Rahmen der Verhandlungen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat die SPD außerdem durchgesetzt, dass die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin einen neuen Schub bekommt. Das Gesetz verpflichtet die Selbstverwaltung nicht nur die zu fördernden Stellen in der Allgemeinmedizin und für grundversorgende Fachärzte anzuheben, sondern auch bis zu fünf Prozent der Fördersumme für Einrichtungen, die die Qualität und Attraktivität der Weiterbildung steigern, wie zum Beispiel universitär angebundene Kompetenzzentren, aufzuwenden.

Durchsetzen konnte sich die SPD-Bundestagsfraktion auch mit der Forderung nach einer neuen Bedarfsplanung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, bis zum 31.12.2016 die Bedarfsplanungsrichtlinie weiterzuentwickeln.

Dabei sollen in Zukunft die Sozial- und die Morbiditätsstruktur eine stärkere Rolle spielen. Außerdem wird die Bedarfsplanung kleinräumiger angelegt. Damit ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzten gelegt."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 430 vom 11. Juni 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

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