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INNEN/2745: Demokratie stärken, Verfassung schützen, Grundrechte wahren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Juli 2015

Arbeitsgruppe: Inneres

Demokratie stärken, Verfassung schützen, Grundrechte wahren


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher:

Am Freitag wird in 2./3. Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes verabschiedet. Heute hat der Innenausschuss seine Beschlussempfehlung mit einem maßgeblich von der SPD-Bundestagsfraktion verhandelten Änderungsantrag abgegeben. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes im Bund.

"Mit dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/4654) setzt der Deutsche Bundestag die Empfehlungen des Abschlussberichts des NSU- Untersuchungsausschusses im Bereich des Bundesverfassungsschutzes um. Das Bundesamt bekommt die Aufgabe übertragen, die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden zu koordinieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle relevanten Informationen zwischen den Verfassungsschutzbehörden besser ausgetauscht werden sollen. Gerade föderale Strukturen verlangen klare Vorgaben und einen verbindlichen Informationsaustausch über Ländergrenzen hinweg.

Wir schaffen den längst überfälligen klaren gesetzlichen Rahmen für die Auswahl, den Einsatz und die Vergütung von V-Leuten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Entwurf enthält nun restriktive Regelungen, wer als V-Person verpflichtet werden kann und wann ein Einsatz zu beenden ist. Im parlamentarischen Verfahren haben wir mit unserem Änderungsantrag deutliche Verbesserungen durchgesetzt, so haben wir die Kriterien über die Verpflichtung von V-Leuten nochmals enger gefasst. Den V- Leute-Einsatz von verurteilten Mördern und Totschlägern haben wir kategorisch ausgeschlossen. Die Bundesregierung wird zudem erstmals gesetzlich verpflichtet, dem Deutschen Bundestag über den Einsatz von V-Leuten regelmäßig zu berichten.

Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes im Bund. Wir stärken den Verfassungsschutz, indem das Bundesamt die notwendigen Kompetenzen bekommt, die es für seine Arbeit braucht, und wir zeigen klare rechtsstaatliche Grenzen auf, wo es vorher Grauzonen gab.

Die dringend gebotene weitere Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten des Parlaments gegenüber den Nachrichtendiensten, die im Parlamentarischen-Kontroll-Gremiums-Gesetz geregelt sind, werden wir in den kommenden Monaten zügig vorantreiben."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 511 vom 1. Juli 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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