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INNEN/2746: Bleiberechtsregelung - Endlich Schluss mit der Kettenduldung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Juli 2015

Arbeitsgruppe: Migration und Integration

Bleiberechtsregelung: Endlich Schluss mit der Kettenduldung


Rüdiger Veit, Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration:

Mit dem Gesetzentwurf führen wir humanitäre Verbesserungen ein, die viele Menschenrechtsorganisationen seit Jahren fordern. Dennoch wird der Entwurf einseitig negativ dargestellt. Die Klagen über eine vermeintliche Verschärfung des Asylrechts gehen völlig am Inhalt des Entwurfs vorbei.

"Mit einem Bleiberecht für langjährig Geduldete begegnen wir endlich der langjährigen Praxis der Kettenduldung. Viele langjährig Geduldete bekommen nun endlich eine Perspektive in Deutschland. Aber das ist nicht alles: Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für das Resettlement-Verfahren, um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufzunehmen. Wir geben jungen Asylbewerbern und Geduldeten ebenso wie deren Arbeitgebern Rechtssicherheit, damit sie nicht während der Ausbildung abgeschoben werden. Wir stellen subsidiär Schutzberechtigte endlich beim Familiennachzug mit anderen anerkannten Flüchtlingen gleich - ein bedeutender menschenrechtlicher Fortschritt für zehntausende hier lebende Menschen. Wir verbessern die aufenthaltsrechtliche Situation für Opfer von Menschenhandel.

Auch gibt es keine Ausweitung von Abschiebungshaft, wie vielfach behauptet.

Die Rechtsgrundlage - Fluchtgefahr - bestand zuvor und bleibt unverändert. Mit fünf der sechs Anhaltspunkte (der sechste ist ein Auffangtatbestand) wird nur das ins Gesetz geschrieben, was die Rechtsprechung seit Jahren urteilt. Das ist keine Ausweitung gegenüber dem Ist-Zustand für die Betroffenen. Und die Neuregelung nennt nur Anhaltspunkte für Fluchtgefahr. Es gibt keinen Automatismus, jeder Einzelfall muss gewürdigt werden.

Wir setzen bei der Inhaftierung in Dublinfällen eine europarechtliche Verpflichtung um: Nach der Verordnung müssen wir Anhaltspunkte für Fluchtgefahr auch für Rücküberstellungen nach der Dublin III-Verordnung gesetzlich bestimmen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf. In diesen Fällen reicht aber keine einfache Fluchtgefahr. Der Richter muss eine erhebliche Fluchtgefahr feststellen. Das ist eine besonders hohe Hürde. Diese hohe Hürde haben wir im Gesetzgebungsverfahren noch einmal ausdrücklich klargestellt.

Außerdem steht die Grundlage für die Inhaftierung selbst schon jetzt europarechtlich verbindlich in der Verordnung - auch hier weiten wir nichts aus. Sie erlaubt die Inhaftierung als letztes Mittel nur bei erheblicher Fluchtgefahr, um das Überstellungsverfahren sicherzustellen.

Im Übrigen haben wir durchgesetzt, dass die schon in der Vergangenheit bestehende Möglichkeit der Inhaftierung, wenn jemand erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser ausgegeben hat, entschärft wird. Bisher hat die Rechtsprechung dies nur oberflächlich begründet. Wir haben die Darlegungs- und Begründungslast für Behörden und Gerichte erhöht. So wird der Anwendungsbereich gegenüber der bisherigen Rechtsprechung eingeengt."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 523 vom 2. Juli 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

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