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INNEN/2973: Kein Geld für Feinde der Demokratie


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Mai 2017

Kein Geld für Feinde der Demokratie

Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:


Die von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) und zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung wurden heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte den Gesetzgeber in seinem NPD-Urteil vom Januar dieses Jahres auf andere Reaktionsmöglichkeiten unterhalb eines Parteiverbots hingewiesen.

"Wir haben heute einen guten und ausgewogenen Vorschlag zum Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung vorgelegt und erstmalig beraten. Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und die Werte unserer Verfassung mit Füßen treten, dürfen unabhängig von einem Parteiverbot nicht weiter mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir dafür ein, dass Verfassungsfeinde nicht mehr durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventioniert werden sollen. Wir wollen auch ein Zeichen dafür setzen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.

Mit unseren Gesetzentwürfen wollen wir ein alternatives Instrument als milderes Mittel zum Parteienverbot schaffen. Hierfür haben wir ein eigenständiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Künftig sollen Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden können, ob sie ein Parteiverbot beantragen und bei Erfolglosigkeit zumindest über den Ausschluss von der Parteienfinanzierung geurteilt wird oder ob das Bundesverfassungsgericht allein über den Finanzierungsausschluss befinden soll. Die Anforderungen für den Ausschluss aus der staatlichen Teilfinanzierung sind etwas niedriger als bei einem Parteiverbot. Dazu ändern wir das Grundgesetz. Nach einer öffentlichen Anhörung am 29. Mai im Innenausschuss und ausgiebigen parlamentarischen Beratungen wollen wir die Gesetzentwürfe noch vor dem Sommer beschließen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 287 vom 19. Mai 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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