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KULTUR/276: Marrakesch-Richtlinie umgesetzt - mehr Bücher in barrierefreien Formaten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Oktober 2018

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Marrakesch-Richtlinie umgesetzt - mehr Bücher in barrierefreien Formaten


Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter;
Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Mit der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie ist uns ein großer Wurf für die kulturelle Teilhabe von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung gelungen. Sie wird dazu beitragen, dass künftig mehr als die derzeit nur fünf Prozent der Bücher in barrierefreien Formaten verfügbar sein werden.

"Gestern hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der sogenannten Marrakesch-Richtlinie beschlossen. Die EU-Richtlinie hat zum Ziel, die Zahl von Büchern in barrierefreien Formaten, wie beispielsweise Brailleschrift, zu erhöhen. Dazu sollen künftig Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung selbstständig barrierefreie Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen dürfen, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen oder eine Vergütung an den Urheber bzw. die Verwertungsgesellschaften zahlen zu müssen. Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen dürfen ebenfalls lizenzfrei barrierefreie Kopien anfertigen, müssen dazu allerdings eine angemessene Vergütung entrichten.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion noch einmal deutliche Verbesserungen für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen erreichen können. So wurde beispielsweise der Kreis der berechtigten Personen erweitert. Seh- und Lesebehinderungen aufgrund von seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen zählen nun genauso dazu wie körperliche oder geistige Ursachen. Zusätzlich haben wir die Aufsicht der Blindenbibliotheken durch das Deutsche Patent- und Markenamt entschärfen können und im Verfahren noch einmal deutlich gemacht, dass bei der Vergütungstarifgestaltung die besonderen sozialen Aspekte berücksichtigt werden müssen, wie es bereits jetzt im Verwertungsgesellschaftengesetz vorgesehen ist.

Flankiert wurde die Verabschiedung des Gesetzes durch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der den besonderen Wert der kulturellen Teilhabe von Menschen mit einer Seh- und Lesebehinderung deutlich macht, die Arbeit der Blindenbibliotheken wertschätzt und Bund und Länder dazu auffordert, die finanzielle Förderung für ebendiese Bibliotheken zu erhöhen."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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