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KULTUR/130: Schwarz-gelbe Kulturpolitiker von den eigenen Fraktionen düpiert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Schwarz-gelbe Kulturpolitiker von den eigenen Fraktionen düpiert



Zu dem von CDU/CSU und FDP geplanten Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann:

Vor vier Wochen lehnten die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ab und brachten damit das Jahressteuergesetz 2013 zum Scheitern. Den damit einhergehenden Wegfall vorgesehener Steuerbegünstigungen für die Kulturschaffenden versuchten die Koalitionäre der Opposition anzulasten. Gleichzeitig beteuerten sie, an ihren Steuerplänen festzuhalten. Das erweist sich jetzt als Heuchelei.

Ohne jede Not lässt Schwarz-Gelb die Belange der Kulturschaffenden nun außen vor. Die geplante Gesetzesvorlage greift nur einige Regelungen des Jahressteuergesetzes 2013 wieder auf. Es fehlt jedoch die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Bühnenregisseuren und -choreographen, die in den Beratungen des Jahressteuergesetzes 2013 fachlich unstrittig war und von den Kulturpolitikern aller Fraktionen begrüßt wurde. Es wäre also völlig unproblematisch gewesen, diese Regelung mit aufzunehmen.

Derartige Wahlkampfmanöver von CDU/CSU und FDP auf dem Rücken der Kulturschaffenden lehnen wir entschieden ab. Doch die Betroffenen müssen glücklicherweise nicht auf eine Unionsmehrheit im Bundesrat warten, für die der CDU-Abgeordnete Börnsen diese Umsatzsteuerbefreiung jüngst in Aussicht stellte. Die SPD wird bereits im kommenden Gesetzgebungsverfahren die Forderung der Bühnenregisseure und -choreographen aufgreifen. Dann ist es Aufgabe der schwarz-gelben Kulturpolitiker, in den eigenen Reihen dafür zu sorgen, dass diese für Kulturschaffende wichtige Neuregelung endlich in Kraft treten kann.

Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs im Mai 2011, nach dem freischaffende Theaterregisseure und -choreographen dem normalen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen (AZ XI R 44/08), besteht für diese Gruppe, aber auch für freischaffende Bühnen- und Kostümbildner, eine große Unsicherheit.

Für ihre selbstständige Arbeit im Auftrag öffentlich-rechtlicher Theater und Opernhäuser müssen sie die volle Umsatzsteuer zahlen, was Sinn und Zweck der Umsatzsteuerbefreiung dieser Kultureinrichtungen widerspricht und die ohnehin knappen Kulturhaushalte von Ländern und Kommunen zusätzlich belastet.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 161 vom 15. Februar 2013
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2013