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MEDIEN/278: Geheimverhandlungen bei ACTA-Abkommen müssen Geschichte sein


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Februar 2012

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Geheimverhandlungen bei ACTA-Abkommen müssen Geschichte sein


Zur Verschiebung der Unterzeichnung des umstrittenen ACTA-Vertragswerks zur Durchsetzung von Urheberrechten erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Daß die Bundesregierung das ACTA-Abkommen nicht unterschrieben hat, ist erst einmal zu begrüßen, auch wenn der Schritt von der üblichen Kakophonie aus der Regierungskoalition begleitet wurde. Zu viele Fragen zu rechtlichen Auswirkungen bleiben offen, zu viele Unterlagen aus den Verhandlungen wurden bis heute nicht veröffentlicht.

Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Viele Produktfälschungen sind nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch gefährlich, wenn zum Beispiel ein gefälschtes Medikament auf den Markt kommt. Es muß aber stark bezweifelt werden, ob dieses Ziel mit dem ACTA-Abkommen erreicht werden kann. Wenn hier in Hinterzimmern unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt wurde, dann muß das alarmieren. Besonders problematisch sind die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet. In den Verhandlungen wurde hier nicht sauber getrennt zwischen der Bekämpfung von Produktfälschungen und Fragen, die das Internet und die digitale Welt betreffen. Hier enthält das Abkommen zu schwammige Formulierungen, die extrem weit ausgelegt werden können. Es entsteht eine Rechtsunsicherheit, weil zur Auslegung unklarer Begriffe Verhandlungsprotokolle herangezogen werden, die aber noch nicht veröffentlicht worden sind. Hier sollte in Hinterzimmern entschieden werden - gut daß dieses Vorhaben gestoppt wurde.

Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht dazu führen, daß Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Es darf auch nicht soweit gehen, daß letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht.

Bei ACTA besteht die Gefahr, daß die Internetprovider verpflichtet werden, zu überwachen, welche Kunden sich was anschauen oder herunterladen. Es darf nicht sein, daß die Provider zu Hilfssheriffs gemacht werden.

Das Europäische Parlament und auch der Deutsche Bundestag müssen darauf bestehen, sich mit diesem Abkommen gründlich beschäftigen zu können. Solche Geheimverhandlungen müssen Geschichte sein, die fehlende Transparenz ist nicht länger hinnehmbar.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 151 vom 13. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2012