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MEDIEN/283: SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit vor


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. März 2012

AG Kultur und Medien
AG Rechtspolitik

SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit vor



Anläßlich der Beratungen der Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pressefreiheit erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuß Ingo Egloff:

Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen und offenen Gesellschaft. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, daß sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine Stärkung der Pressefreiheit einsetzen. Alle vorliegenden Entwürfe weisen die richtige Richtung auf, unterscheiden sich in ihrer Reichweite aber dann doch sehr. Alle greifen die CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber vollständig weitergehende Regelungen zum Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren.

Aus diesem Grund bringt die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Strafprozeßrecht ein. Der Gesetzentwurf sieht mehrere strafprozessuale Besserstellungen von Journalistinnen und Journalisten vor. So soll eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Tatbeteiligung besteht, dann nicht zulässig sein, wenn es sich um die Beihilfe zu einer Straftat nach Paragraf 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) handelt und sich die Beihilfehandlung auf die Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränkt. Außerdem bedarf die gegen Medienangehörige gerichtete Beschlagnahme grundsätzlich der richterlichen Anordnung unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Schließlich sollen Medienangehörige, Ärzte und Psychotherapeuten dem absoluten Schutz des Paragrafen 160a Absatz 1 StPO unterstellt werden, so weit das Zeugnisverweigerungsrecht reicht.

Die Koalition hatte an einer wirklichen parlamentarischen Beratung kein Interesse - nicht einmal an der Beratung des eigenen Vorschlages, geschweige denn der Entwürfe der Fraktionen der SPD und von Bündnis90/Die Grünen. Stattdessen täuscht die Koalition mal wieder mit Verfahrenstricks darüber hinweg, daß sie eigentlich keine gemeinsame Position hat.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 353 vom 28. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2012