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MEDIEN/349: ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. März 2014

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk



Martin Dörmann, medien- und kulturpolitischer Sprecher:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zieht klare Grenzen für die Beteiligung staatlicher Vertreterinnen und Vertreter in den ZDF-Gremien, die keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben dürfen. Es betont zugleich die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Vielfaltsicherung und stärkt damit dessen Bedeutung für die Meinungspluralität in Deutschland. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als eine besondere Form der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das BVerfG in seiner Urteilsbegründung.

"Nach der spektakulären Ablösung von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur hatten die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg 2010 mit der Zielsetzung geklagt, eine stärkere Staatsferne in den ZDF-Aufsichtsgremien zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.

Mit dem Urteil wird einerseits die Beteiligung staatlicher Vertreter in den Gremien grundsätzlich als zulässig und sinnvoll anerkannt, hierfür aber gleichzeitig eine klare Drittelgrenze eingezogen, um einen bestimmenden staatlichen Einfluss auszuschließen. Zugleich betont das Gericht den besonderen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine staatsferne und transparente Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist notwendig, wenn dessen demokratiestützende Funktion eines unabhängig-kritischen Rundfunks auch langfristig gewahrt bleiben soll.

Dies ist ein wichtiges Urteil, das die Unabhängigkeit und die allgemeine Akzeptanz des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks weiter stärken wird. Wir unterstützen insbesondere auch die Vorgaben des Gerichts im Hinblick auf eine größere Transparenz der Gremienarbeit und die stärkere Dynamisierung der Gremienzusammensetzung im Hinblick auf die sich ständig ändernden gesellschaftlichen Realitäten.

2010 hatten die Staatskanzleien von Rheinland-Pfalz und Hessen versucht, auf politischem Weg eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages herbeizuführen. Sie waren jedoch an den unionsgeführten Bundesländern gescheitert, was ein mehrjähriges Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unvermeidlich gemacht hatte. Wir freuen uns, dass ein klares Urteil in dieser Angelegenheit ergangen ist, das nun von den Ländern zügig bis Mitte 2015 umgesetzt werden muss. Es sollte Anlass sein, auch die Zusammensetzung der Gremien in den anderen öffentlich-rechtlichen Sendern zu überprüfen und - wo nötig - entsprechend den Vorgaben des Gerichts anzupassen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 157 vom 25. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2014