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MEDIEN/400: Urteil zum Rundfunkbeitrag gutes Signal für eine vielfältige Medienlandschaft



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. März 2016

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

BVerwG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: gutes Signal für eine vielfältige Medienlandschaft

Martin Dörmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das neue Rundfunkbeitragssystem in höchster Instanz bestätigt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung, da hierdurch eine langfristig stabile Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit Medienvielfalt gesichert wird.

"Die SPD-Bundestagsfraktion hat das von den Ländern 2013 eingeführte neue Rundfunkgebührenmodell von Beginn an unterstützt. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt gerade angesichts einer zunehmend fragmentierten Öffentlichkeit eine besonders wichtige gesellschaftliche Rolle zu. Sein Anspruch, hochwertiges und unabhängiges Programm für alle zu machen und übergreifende politische Debatten zu ermöglichen ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung von herausragender Bedeutung. Gleichwohl bleibt es eine fortwährende Herausforderung, das hohe Maß an Qualität und Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu wahren und entsprechend den gesellschaftlichen Ansprüchen fortzuentwickeln. Hierbei wird gelegentlich auch Mut zur Veränderung nötig sein.

Insbesondere bei der modernen Ausgestaltung und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von öffentlich-rechtlichen Formaten, bei der Ausgabentransparenz oder im Bereich zeitgemäßer Personalverwaltung sollten die Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter intensiviert werden. Denn das deutsche Rundfunksystem braucht eine möglichst hohe Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung. Hier gilt es, mit vielfältigen und hochqualitativen Angeboten alle Generationen zu überzeugen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 163 vom 18. März 2016
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2016

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