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RECHT/383: Gerechtigkeit für kongolesische Kindersoldaten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. März 2012

AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Gerechtigkeit für kongolesische Kindersoldaten


Anläßlich der Urteilsverkündung des Internationalen Strafgerichtshofs im Fall des kongolesischen Milizenchefs Thomas Lubanga erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag. Mit diesem Urteil wird nicht nur ein brutaler Milizenchef "ohne jeden Zweifel" schuldig gesprochen, Kindersoldaten rekrutiert und damit Kriegsverbrechen begangen zu haben. Mit diesem Urteil wird auch die internationale Strafgerichtsbarkeit gestärkt und das Signal in die Welt gesandt, daß Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht mehr straflos bleiben. Lubanga droht die Höchststrafe; das Strafmaß wird erst später verkündet.

Lubanga, Führer der "Union Kongolesischer Patrioten" und ihrer Milizen im Ostkongo, wurde 2006 verhaftet; er war der erste Häftling des Strafgerichtshofs. Die Beweisführung war für die Staatsanwaltschaft äußerst kompliziert - ein Grundproblem, das in Bürgerkriegssituationen auch bei anderen Verfahren besteht. Eine Weile sah es so aus, als ob der Prozeß wegen Verfahrensfehler platzen würde. Umso wichtiger ist für die Opfer der heutige Schuldspruch. Auch ehemalige Kindersoldaten sagten als Zeugen aus.

Weltweit sind noch immer 250.000 Kindersoldaten im Einsatz; allein in Afrika sind es etwa 100.000. Jenen Armee- und Milizenführern, die nach wie vor Jungen und Mädchen zwangsweise rekrutieren und für militärische Aufgaben, Arbeiten und sexuelle Dienste mißbrauchen, möge das heutige Urteil eine Warnung sein.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 292 vom 14. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2012