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RECHT/416: Regierungsentwurf zur elterlichen Sorge geht Familienrichtern gegen den Strich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. November 2012

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Regierungsentwurf zur elterlichen Sorge geht Familienrichtern gegen den Strich



Zur heutigen Anhörung des Rechtsausschusses zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nichtverheirateten Eltern erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka: Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass der Regierungsentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei Nichtverheirateten völlig unausgewogen ist. Besonders kritisiert wird das beschleunigte, schriftliche Verfahren bei Gericht, in dem ohne Anhörung der betroffenen Eltern und möglicherweise des Kindes und ohne Anhörung des Jugendamtes über eine der wichtigsten Entscheidungen zwischen den Eltern und ihrem Kind geurteilt werden soll. Der Richter soll nur nach Aktenlage entscheiden. Alle Beteiligten werden so zu Zaungästen des gesamten Verfahrens. Es bestehen auch verfassungsrechtliche Bedenken, da durch den Regierungsentwurf erheblich in das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht eingegriffen wird.

Einer Familienrichterin, die von CDU/CSU als Sachverständige benannt wurde, blieb nur zu sagen: "Das geht uns völlig gegen den Strich."

Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt alle Fraktionen an einen Tisch zu holen und gemeinsam zu einer für alle tragbaren Lösung zu finden, die auch dem Kindeswohl gerecht wird. Etwas anderes bleibt der Bundesregierung nach diesen negativen Stellungnahmen eigentlich nicht übrig.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1332 vom 28. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012