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RECHT/426: Keine Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Keine Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung



Anlässlich des Internationalen Tags der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und die zuständige Berichterstatterin Sonja Steffen: Nach Einschätzung von Terre de femmes sind in Deutschland 18.000 bis 20.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Etwa 4.000 bis 5.000 hier lebende Mädchen und Frauen sind derzeit gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden.

Neben den psychischen Folgen in Form von Angst und Depressionen haben die betroffenen Mädchen und Frauen nach Angabe der Bundesärztekammer unter lebenslangen Schmerzen, Infektionen, Problemen beim Wasserlassen, Verletzungen benachbarter Organe, Blutungen, Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt zu leiden. In machen Fällen endet die Beschneidung tödlich.

Nach geltendem Recht stellt die Genitalverstümmelung strafrechtlich regelmäßig nur ein Vergehen dar, was angesichts der mit der Beschneidung verbundenen großen Schmerzen, der hohen Komplikationsrate sowie der physischen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen nicht angemessen ist. Die Strafverfolgung einer im Ausland begangenen Genitalverstümmelung ist quasi unmöglich, wenn den Eltern keine Vorbereitungshandlungen in Deutschland nachgewiesen werden können. In diesen Fällen ist deutsches Strafrecht nur anwendbar, wenn die Tat im Herkunftsland mit Strafe bedroht ist. Dies ist jedoch in zahlreichen afrikanischen und auch asiatischen Ländern nicht der Fall.

Um die betroffenen Mädchen und Frauen besser zu schützen, werden wir noch in diesem Monat einen Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung der Genitalverstümmelung in den Bundestag einbringen, der den Tatbestand zum Verbrechen hochstuft und die Strafbarkeit unabhängig davon gewährleistet, ob die Tat im Ausland mit Strafe bedroht ist.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 117 vom 5. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2013