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RECHT/498: Verbraucherverbände können bald gegen Datenschutzverstöße klagen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. Februar 2015

Arbeitsgruppen: Inneres, Recht und Verbraucherschutz

Verbraucherverbände können bald gegen Datenschutzverstöße klagen



Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter;
Michelle Müntefering, zuständige Berichterstatterin:

Heute wurde der Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom Bundeskabinett verabschiedet. Mit der Umsetzung dieser sozialdemokratischen Forderung aus dem Koalitionsvertrag können die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nun bald auch bei Verstößen gegen den Datenschutz besser durchgesetzt werden. Datenschutz ist Verbraucherschutz - daran kann im digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher kein Zweifel mehr bestehen.

"Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sollen Verbraucherverbände künftig in die Lage versetzt werden, bei Datenschutzverstößen Unterlassungsklage zu erheben. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf unter anderem zur Änderung des Unterlassungsklagegesetzes werden wir eine weitere wichtige sozialdemokratische Forderung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen können. Wir begrüßen daher den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Vorschlag.

Es ist wichtig und richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher ein wirksames Mittel für die Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Zwar erkennen einige Konsumenten Datenschutzverstöße schon heute. Viele wissen aber nicht, ob und wie sie sich dagegen wehren können, zumal die Geltendmachung von Rechten oft mit Mühen und Kosten verbunden ist. Durch den nun verabschiedeten Gesetzentwurf bekommen sie mit den Verbraucherschutzorganisationen einen starken Partner an ihre Seite, der ihnen helfen wird, ihre Rechte auch durchzusetzen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 74 vom 4. Februar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2015


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